Hallo Eberhard Weber,
die Arbeitsagentur kann nur dann Leistungen erbringen, wenn der Betreffende dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht. Das ist regelmäßig nicht der Fall, wenn er durch Krankheit daran gehindert ist. Aus rentenrechtlicher Sicht, wäre zu überlegen ob ggf. ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt werden sollte. Sofern Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, wäre ggf. auch ein Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu stellen. Der Geburtsjahrgang 1953, dem Sie vermutlich angehören, kann frühestens mit vollendetem Lebensjahr von 60 Jahren und 7 Monaten und einem Abschlag von 10,8 % in die Altersrente gehen.
Wir empfehlen daher, einen Beratungstermin in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, um dort ggf. einen Rentenantrag aufnehmen zu lassen.
Zum laufenden Verfahren wegen Teilhabe am Arbeitsleben kann von hier aus keine Aussage getroffen werden.