Hallo Weiterschaffer,
wir schließen uns der Antwort von König an. Die Frage zum Krankengeldanspruch neben einer Teilrente sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären. Ein späterer Rentenbeginn erhöht den steuerpflichtigen Teil der Rente. Dies hängt vom Rentenbeginnsjahr ab und erhöht sich jedes Jahr um aktuell 1%-Punkt, künftig ggf. um 0,5%, wenn das entsprechende Gesetz in Kraft tritt.
Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung mit konkreten Berechnungen, wobei Fragen zur Höhe der Besteuerung dabei nicht geklärt werden können.