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Experten-Antwort

Nach Selbsteinschätzungsbogen, Brief von der DRV

von Tiffi16.03.2026 | 13:40
285 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Experten Ich hatte einen Antrag auf EM Rente nach Reha gestellt. In der Reha meinte man, das es nur für eine Teilrente reichen würde. Im Selbsteinschätzungsbogen, habe ich allerdings reingeschrieben, das ich diese Meinung der Klinikeinschätzung nicht teile und das ich mich als voll erwerbsgemindert einschätze. Daraufhin kam ein Brief von der DRV mit der Überschrift:“ Ihr Antrag auf „volle Erwerbsminderungsrente“ Inhalt des Schreibens ist, das ich nach Düsseldorf zur Untersuchung soll. Frage;“ Hat der Selbsteinschätzungsbogen dafür gesorgt das aus der halben, eine Volle Rente überprüft wird? Daher der Untersuchungstermin?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

der Selbsteinschätzungsbogen ist ein Möglichkeit, die Dinge aus Ihrer Sicht darzustellen. Sie wird sehr wohl in die Entscheidungsfindung mit einbezogen. Ob es jetzt "der Auslöser" für die Untersuchung war, kann man nicht pauschal sagen, da bei der Entscheidung unter Gesamtwürdigung aller Unterlagen entschieden wird.

 

Freundliche Grüße

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2 Antworten

Logische Folgeam 16.03.2026 | 16:44
Wenn Sie sichriftlich geäußert haben, sich selbst für voll erwerbsgemindert zu halten, ist es doch logisch, dass die DRV von einem Antrag auf "volle Erwerbsminderungsrente" schreibt. Jede andere Reaktion hätte doch bei Ihnen (ebenfalls) zur Verwunderung geführt. Abgesehen davon ist es nicht ungewöhnlich, dass nach einem Reha-Aufenthalt trotzdem noch ein Gutachten bzw. in Ihrem Fall eine Untersuchung in Auftrag gegeben wird, unabhängig von der Empfehlung der Reha-Klinik. Die Aussage der Reha-Klinik ist für die DRV nicht bindend.
Hierauch am 17.03.2026 | 06:23
Hallo, Man kann keine halbe Emrente beantragen. Es geht immer um die Überprüfung der vollen. Dann wird die Entscheidung getroffen, wieviele Stunden du Arbeitsfähig bist.
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