Hallo Christel,
als Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung kann ich keine rechtsverbindlichen Auskünfte zu den Vorschriften der Agenturen für Arbeit und zu deren künftigen Entscheidungen geben.
Da Sie sich allerdings schon vor Ende Ihres Studium "vorausschauend" arbeitslos melden sollten, empfehle ich, bei diesem Termin die Krankenversicherung anzusprechen. So haben Sie auf jeden Fall noch Zeit genug, einen durchgehenden Krankenversicherungsschutz zu organisieren, sollte die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nicht als KV-Beitragszahler möglich sein.