Guten Morgen Sonnenschein,
ob und ggf. in welcher Höhe ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für Sie besteht, erfragen Sie bitte bei der Agentur für Arbeit (AfA). Hierzu kann hier keine verbindliche Auskunft erteilt werden.
Unabhängig vom Leistungsanspruch ist eine rechtzeitige Meldung bei der AfA zu empfehlen, um -für den Fall der Nichtweitergewährung Ihrer Rente- Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf zu vermeiden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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