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Experten-Antwort

nach voller Erwerbsminderungsrente noch 5 Jahre bis zur Rente; habe ich Anrecht auf Arbeitslosengeld

von sonnenschein22.01.2020 | 20:48
92 Ansichten
3 Antworten
Guten Abend, wenn der Weitergewährungsantrag für die volle Erwerbsminderungsrente nicht verlängert wird, müsste ich noch bis zur Altersrente 4,5 Jahre arbeiten. Wenn ich keine Arbeit finde, die ich nach allem noch ausführen kann, habe ich dann Anrecht auf Arbeitslosengeld? Bekomme ich dann 70% von der bisher gezahlten vollen Erwerbsminderungsrente? LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.01.2020 | 10:03

Guten Morgen Sonnenschein,

ob und ggf. in welcher Höhe ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für Sie besteht, erfragen Sie bitte bei der Agentur für Arbeit (AfA). Hierzu kann hier keine verbindliche Auskunft erteilt werden.

Unabhängig vom Leistungsanspruch ist eine rechtzeitige Meldung bei der AfA zu empfehlen, um -für den Fall der Nichtweitergewährung Ihrer Rente- Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf zu vermeiden.

2 Antworten

AfAam 22.01.2020 | 21:45
Das ist eine Frage die Sie der AfA stellen sollten, wenn es soweit ist. Aus einer EM-Rente gibt es generell keine Ansprüche ans ALG1, da auch keine Beiträge daraus gezahlt werden. Ob hier evtl. ein Anspruch/Restanspruch auf KG, oder auf unverbrauchtes ALG1 besteht, kann man anhand Ihrer Angaben nicht ersehen. Weiss ja keiner was bei Ihnen vor der EM-Rente war.
Paulam 23.01.2020 | 07:45
Nur wenn vor der Erwerbsminderungsrente die Leistungen nicht aufgebraucht sind. Nicht 70% von der Erwebsminderungsrente sondern 70% ihrer Gehaltsklassen, es gibt 4 Gehaltsstufen und in einer davon werden sie je nach Qualifikation eingestuft. Also, alles an Krankengeld und Alg1 was sie vor der Erwerbsminderungsrente nicht aufgebraucht haben, ist noch da
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