Hallo Gaby,
die damalige Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers über eine Umschulung zur Bürokauffrau können wir in diesem Forum nicht überprüfen oder bewerten.
Sofern Sie bis heute nicht in der umgeschulten Tätigkeit eingegliederten werden konnten und heute auch erneut medizinische Einschränkungen haben, sollten Sie im Rahmen eines neuen Antrages auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation Ihre gesundheitliche Situation zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit überprüfen lassen. Sofern Ihr Rentenversicherungsträger dann eine medizinische Maßnahme befürwortet und bewilligt, wäre es denkbar in diesen Prozeß ggf. auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, in Form von Vermittlungshilfen (z.B. Eingliederungszuschuß an Arbeitgeber oder ähnliches), einfließen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir hier keine weitgehenden Prognosen abgeben können, obwohl wir Ihre schwierige Lage nachvollziehen können.