Es muss dann nicht nachgearbeitet werden. Da dies aber arbeitsrechtlich zu sehen ist, ist das bei der Rentenversicherung zunächst zweitrangig, es sei denn, es wird die Altersrente wegen ATZ beantragt und man hat die ATZ nur auf zwei Jahre beantragt. Dann sollte man sich eine Bestätigung des RV-Trägers geben lassen, das es unschädlich ist.