Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, dürfen Sie nur in begrenztem Umfang etwas zu Ihrer Rente hinzu verdienen. Bitte bedenken Sie zusätzlich, wie sich Ihr Engagement auf Ihren Gesundheitszustand auswirken könnte.
In diesem Jahr gilt bei der vollen Erwerbsminderungsrente eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 19.661 Euro. Das entspricht drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, bei einem Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich.
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet und orientiert sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung. Mindestens beträgt die neue Hinzuverdienstgrenze rund 39.922 Euro. Dies entspricht sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße bei einem berücksichtigten Leistungsvermögen von täglich weniger als sechs Stunden.
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