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Experten-Antwort

Nachberechnung bei Wechsel von vorgezogener Rente für Schwerbehinderte in volle Erwerbsminderungsrente

von Urmel16.01.2025 | 14:56
228 Ansichten
2 Antworten
Jahrgang 1960, Rente für Schwerbehinderte ab 04/2023, ausgesteuert ab 01.02. 2024, rückwirkende volle EMR ab 01.06.2023 Ich habe im Dezember 2024 ca. 750 Euro von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen, als 1. Rechnung Differenz zw. beiden Renten. Ein Schreiben der DRV berechnete ca. 16.800 an Rückzahlungen, die sie aber vorerst nicht auszahlen werde. AG reagiert gar nicht. Was passiert im Hintergrund jetzt an Verrechnungen? Außerdem habe ich noch Url.-Entgelt-Rechte, ganzes Jahr 2023 bis?? Der Bescheid über die EMR kam im Dezember 2024. Welchen Anspruch habe ich auf Entgelt? Muss ich i'was zurückzahlen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2025 | 16:12

Hallo Urmel,

 

der Antwort von Eins nach dem anderen ist nichts mehr hinzuzufügen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

1 Antworten

Eins nach dem anderenam 16.01.2025 | 15:46
Die Urlaubabgeltung hat mit der Rentenversicherung nichts zu tun, das ist Arbeitsrecht. WICHTIG: nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (auch des ruhenden) muss diese Urlaubsabgeltung in der Regel aktiv innerhalb einer gewissen Frist beim Arbeitgeber nachweislich eingefordert werden, sonst kann sie verfallen. Näheres dazu finden Sie in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag. Zum Einlesen: https://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_Arbeitsrecht_Urlaubsabge… Dass die Nachzahlung zunächst einbehalten wird, ist völlig normal. Jetzt erfolgt zunächst eine Verrechnung zwischen der DRV und allen Sozialhilfeträgern (zum Beipiel Krankenkasse, Arbeitsagentur etc) für Zeiträume, die jetzt doppelt belegt sind. Das kann einige Zeit dauern. Erst dann erfolgt die "Schlussrechnung" und Sie erhalten Bescheid von der DRV. Wenn die Sozialleistungen niedriger waren, erhalten Sie eine Nachzahlung (was eher selten ist), aber wenn die Sozialleistungen höher waren, müssen Sie wenigstens nichts zurückzahlen.
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