Guten Tag,
die Erwerbsminderungsrente wird aus allen Versicherungszeiten bis zum Leistungsfall, also dem Eintreten der Erwerbsminderung, berechnet. Die Beiträge nach Leistungsfall sind für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente nicht relevant.
Für die Zeit ab dem Leistungsfall bis zu Ihrem 65. Geburtstag wird eine Zurechnungszeit anerkannt. Der Wert der Zurechnungszeit und anderer beitragsfreier Zeiten wird in der Gesamtleistungsberechnung bestimmt, die Sie sich von der Rentenabteilung anfordern können, sobald der Rentenbescheid erteilt wurde. Es wird der Durchschnitt der Entgeltpunkte aus allen belegungsfähigen Monate ab Ihrem 17. Geburtstag bis zum Leistungsfall ausgerechnet.
Bei konkreten Fragen zu Ihrem Rentenbescheid wenden Sie sich am Besten an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort können die Berater die Berechnung mit Ihnen durchsprechen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Der Leistungsfall kann sich in manchen Fällen durch eine konkrete Diagnose oder ein Ereignis, was die Erwerbsminderung eindeutig begründet, ergeben, z.B. bei einem Schlaganfall. Wenn das nicht der Fall ist, ist es, wie Sie selbst geschrieben haben, schwierig, den Eintritt der Erwerbsminderung genau zu bestimmen. Wir orientieren uns dann an den vorliegenden medizinischen Unterlagen, Gutachten und Anträgen.
Gegebenenfalls wird das Antragsdatum der Erwerbsminderungsrente als Leistungsfall herangezogen, da dies der Zeitpunkt ist, an dem wir Kenntnis davon erhalten haben, dass Sie Ihrer Einschätzung nach erwerbsgemindert sind.
Wenn man vor der Antragstellung bei uns durchgehend wegen der gleichen Erkrankung, wegen der man auch die Rente bekommt, krankgeschrieben ist, und sich der Gesundheitszustand seit der ersten Krankschreibung nicht groß geändert hat, kann es auch sein, dass der Leistungsfall auf den Beginn der Krankschreibung gesetzt wird. Auch die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit wäre als Leistungsfall denkbar, wenn vorher noch kein Antrag bei uns gestellt wurde.
Wie Sie sehen, ist die Bestimmung des Leistungsfalles ein komplexer Prozess. Wir orientieren uns an den vorliegenden medizinischen Unterlagen und prüfen jeden Fall individuell. Die Entscheidung über den Leistungsfall ist somit absolut nicht willkürlich.
Wie in Ihrer vorherigen Frage geht es dabei schlicht um das Leistungsfall-Datum der EM-Rente, dass die DRV unabhängig festlegt.
Dann ist es ganz einfach: alles, was vor diesem Leitungsfall-Datum liegt, geht in die Berechung der Entgeltpunte für die Zurechnungszeit mit ein, aber alles, was danach liegt, NICHT.
Wie die Berechung der Höhe der Entgeltpunkte für die EM-Rente dann genau erfolgt, können Sie erfahren, wenn Sie explizit die ausführlichen Berchnungsgrundlagen für die gewährte EM-Rente anfordern.
Das ist im Detail durchaus komplex.
Danke für die Antwort.
Ich habe bereits eine Berechnung angefordert. Außer der Tatsache wie genau die Zurechnungszeit berechnet wird und die Höhe der Punkte, ist der Rest relativ plausibel Rentenwert (39,70€) x 1.0 (volle Rente) x Persönliche Gesamtpunkte.
Das heißt, wenn die DRV einfach das Leistungsdatum auf Antragsdatum 30.7 stellt, spielen meine erworbenen Entgeltpunkte danach keine Rolle mehr? Ich habe den Antrag nur dort schon gestellt weil wegen etc es mir nicht leisten konnte im Zweifel über 1 Jahr zu warten oder im schlimmsten Fall noch zu klagen, weil ich bereits 2023 viel Krankengeld verbraucht habe.
Aber klar, das hätte auch nicht mehr so viel verändert. Ob ich jetzt 6 Monate durch Zurechnungszeit bekomme oder durch Entgelt, wird wohl kaum einen unterschied machen. Ich habe nur immer gehört, dass die Höhe des Gehalts letzten Jahre für die Berechnung der EM Rente wichtig ist. Bei mir ist sie auch jährlich um 50-100 gestiegen die letzten Jahre
Wie gesagt war ich danach noch mindestens 3 Monate arbeiten. Ist eigentlich reine Willkür wann dann der Rentenstart ist, wie soll man bei sowas einen exakten Zeitpunkt festlegen, wenn man sich mit etwas Quälerei noch auf der Arbeit hält. Denn die erste tatsächliche Zahlung der KK/DRV wäre in dem Fall ohnehin erst der 3.12.24.
Naja, dann kann ich nur hoffen, dass das Leistungsdatum erst später ist.
Danke für die Antwort.
Ich habe bereits eine Berechnung angefordert. Außer der Tatsache wie genau die Zurechnungszeit berechnet wird und die Höhe der Punkte, ist der Rest relativ plausibel Rentenwert (39,70€) x 1.0 (volle Rente) x Persönliche Gesamtpunkte.
Das heißt, wenn die DRV einfach das Leistungsdatum auf Antragsdatum 30.7 stellt, spielen meine erworbenen Entgeltpunkte danach keine Rolle mehr? Ich habe den Antrag nur dort schon gestellt weil wegen etc es mir nicht leisten konnte im Zweifel über 1 Jahr zu warten oder im schlimmsten Fall noch zu klagen, weil ich bereits 2023 viel Krankengeld verbraucht habe.
Aber klar, das hätte auch nicht mehr so viel verändert. Ob ich jetzt 6 Monate durch Zurechnungszeit bekomme oder durch Entgelt, wird wohl kaum einen unterschied machen. Ich habe nur immer gehört, dass die Höhe des Gehalts letzten Jahre für die Berechnung der EM Rente wichtig ist. Bei mir ist sie auch jährlich um 50-100 gestiegen die letzten Jahre
Wie gesagt war ich danach noch mindestens 3 Monate arbeiten. Ist eigentlich reine Willkür wann dann der Rentenstart ist, wie soll man bei sowas einen exakten Zeitpunkt festlegen, wenn man sich mit etwas Quälerei noch auf der Arbeit hält. Denn die erste tatsächliche Zahlung der KK/DRV wäre in dem Fall ohnehin erst der 3.12.24.
Naja, dann kann ich nur hoffen, dass das Leistungsdatum erst später ist.
Wie wäre es mal mit arbeiten.
Nun ja, je später das Leistungsfall-Datum und der Rentenbeginn, desto geringer kann der prozentuale steuerliche Rentenfreibetrag ausfallen, der sich jährlich verringert.
Und gerade bei einem vergleichsweise hohen zu versteuernden Einkommen,´ kann das über die Jahre und Jahrzehnte des Rentenbezugs auch einiges ausmachen am mehr Steuerabgaben.
Wie wäre es mal mit arbeiten.
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