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Experten-Antwort

Nachberechnung Höhe Erwerbsminderungsrente

von Philipp L04.03.2025 | 20:55
544 Ansichten
11 Antworten
Guten Tag, mein Rentenantrag vom 30.7.24 wurde am 28.01 durch den Gutachtertermin positiv bescheidet und ist in Bearbeitung. Bis zum 23.10 war ich offiziell arbeiten und seit dem 03.12.24 im Krankengeld. Die RV hat jetzt wegen dem Antrag mein Gehalt bzw Abgaben bis ende Juli abgefragt, es fehlen jedoch noch 08-12 mit sehr hohen Beiträgen, das KG aus dem Dezember und natürlich weitere Zahlungen durch die KK. Auch das Jahr 2024 liegt zufällig vom Verdienst her bisher von allen Jahren am höchsten. Inwiefern verändern diese Zahlungen noch die Höhe? Vorallem im Bezug auf die Zurechnungszeit, zu welcher ich keine richtige Berechnung finde. Ich habe dort etwa 326 Monate = 27 Jahre und auch etwa 27 Entgeltpunkte dafür, also 1 Punkt pro Jahr. Meine Durchschnittspunkte mit 2 Ausbildungen sind mit 14,5 Punkten in 240 Monate = 20 Jahre aber deutlich darunter, was genau ist hier die Berechnungsgrundlage? Online ließt man immer nur den Durchschnitt des bisherigen Beitragsjahre. Werden für die Berechnung nur 10 Jahre oder Vollzeit im Beruf gezählt? dann würde das mit dem 1 Punkt pro Jahr eher passen. Und die Bedeutung eines letzten hohen Jahres. Danke für die Hilfe :)

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 05.03.2025 | 11:01

Guten Tag,

 

die Erwerbsminderungsrente wird aus allen Versicherungszeiten bis zum Leistungsfall, also dem Eintreten der Erwerbsminderung, berechnet. Die Beiträge nach Leistungsfall sind für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente nicht relevant.

 

Für die Zeit ab dem Leistungsfall bis zu Ihrem 65. Geburtstag wird eine Zurechnungszeit anerkannt. Der Wert der Zurechnungszeit und anderer beitragsfreier Zeiten wird in der Gesamtleistungsberechnung bestimmt, die Sie sich von der Rentenabteilung anfordern können, sobald der Rentenbescheid erteilt wurde. Es wird der Durchschnitt der Entgeltpunkte aus allen belegungsfähigen Monate ab Ihrem 17. Geburtstag bis zum Leistungsfall ausgerechnet.

 

Bei konkreten Fragen zu Ihrem Rentenbescheid wenden Sie sich am Besten an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort können die Berater die Berechnung mit Ihnen durchsprechen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 05.03.2025 | 11:47
Philipp L schrieb
Danke für die Antwort. Ich habe bereits eine Berechnung angefordert. Außer der Tatsache wie genau die Zurechnungszeit berechnet wird und die Höhe der Punkte, ist der Rest relativ plausibel Rentenwert (39,70€) x 1.0 (volle Rente) x Persönliche Gesamtpunkte. Das heißt, wenn die DRV einfach das Leistungsdatum auf Antragsdatum 30.7 stellt, spielen meine erworbenen Entgeltpunkte danach keine Rolle mehr? Ich habe den Antrag nur dort schon gestellt weil wegen etc es mir nicht leisten konnte im Zweifel über 1 Jahr zu warten oder im schlimmsten Fall noch zu klagen, weil ich bereits 2023 viel Krankengeld verbraucht habe. Aber klar, das hätte auch nicht mehr so viel verändert. Ob ich jetzt 6 Monate durch Zurechnungszeit bekomme oder durch Entgelt, wird wohl kaum einen unterschied machen. Ich habe nur immer gehört, dass die Höhe des Gehalts letzten Jahre für die Berechnung der EM Rente wichtig ist. Bei mir ist sie auch jährlich um 50-100 gestiegen die letzten Jahre Wie gesagt war ich danach noch mindestens 3 Monate arbeiten. Ist eigentlich reine Willkür wann dann der Rentenstart ist, wie soll man bei sowas einen exakten Zeitpunkt festlegen, wenn man sich mit etwas Quälerei noch auf der Arbeit hält. Denn die erste tatsächliche Zahlung der KK/DRV wäre in dem Fall ohnehin erst der 3.12.24. Naja, dann kann ich nur hoffen, dass das Leistungsdatum erst später ist.

Der Leistungsfall kann sich in manchen Fällen durch eine konkrete Diagnose oder ein Ereignis, was die Erwerbsminderung eindeutig begründet, ergeben, z.B. bei einem Schlaganfall. Wenn das nicht der Fall ist, ist es, wie Sie selbst geschrieben haben, schwierig, den Eintritt der Erwerbsminderung genau zu bestimmen. Wir orientieren uns dann an den vorliegenden medizinischen Unterlagen, Gutachten und Anträgen.

Gegebenenfalls wird das Antragsdatum der Erwerbsminderungsrente als Leistungsfall herangezogen, da dies der Zeitpunkt ist, an dem wir Kenntnis davon erhalten haben, dass Sie Ihrer Einschätzung nach erwerbsgemindert sind. 

Wenn man vor der Antragstellung bei uns durchgehend wegen der gleichen Erkrankung, wegen der man auch die Rente bekommt, krankgeschrieben ist, und sich der Gesundheitszustand seit der ersten Krankschreibung nicht groß geändert hat, kann es auch sein, dass der Leistungsfall auf den Beginn der Krankschreibung gesetzt wird. Auch die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit wäre als Leistungsfall denkbar, wenn vorher noch kein Antrag bei uns gestellt wurde.

 

Wie Sie sehen, ist die Bestimmung des Leistungsfalles ein komplexer Prozess. Wir orientieren uns an den vorliegenden medizinischen Unterlagen und prüfen jeden Fall individuell. Die Entscheidung über den Leistungsfall ist somit absolut nicht willkürlich.

9 Antworten

Es kommt auf das Leistungsfall-Datum anam 04.03.2025 | 21:55
Wie in Ihrer vorherigen Frage geht es dabei schlicht um das Leistungsfall-Datum der EM-Rente, dass die DRV unabhängig festlegt. Dann ist es ganz einfach: alles, was vor diesem Leitungsfall-Datum liegt, geht in die Berechung der Entgeltpunte für die Zurechnungszeit mit ein, aber alles, was danach liegt, NICHT. Wie die Berechung der Höhe der Entgeltpunkte für die EM-Rente dann genau erfolgt, können Sie erfahren, wenn Sie explizit die ausführlichen Berchnungsgrundlagen für die gewährte EM-Rente anfordern. Das ist im Detail durchaus komplex.
EMam 04.03.2025 | 22:29
Warten Sie den Bescheid ab. Ein anonymes Forum wird für Sie keine Berechnung vornehmen.
Philipp Lam 05.03.2025 | 06:38
Es kommt auf das Leistungsfall-Datum an schrieb

Wie in Ihrer vorherigen Frage geht es dabei schlicht um das Leistungsfall-Datum der EM-Rente, dass die DRV unabhängig festlegt.

Dann ist es ganz einfach: alles, was vor diesem Leitungsfall-Datum liegt, geht in die Berechung der Entgeltpunte für die Zurechnungszeit mit ein, aber alles, was danach liegt, NICHT.

Wie die Berechung der Höhe der Entgeltpunkte für die EM-Rente dann genau erfolgt, können Sie erfahren, wenn Sie explizit die ausführlichen Berchnungsgrundlagen für die gewährte EM-Rente anfordern.

Das ist im Detail durchaus komplex.

Danke für die Antwort. Ich habe bereits eine Berechnung angefordert. Außer der Tatsache wie genau die Zurechnungszeit berechnet wird und die Höhe der Punkte, ist der Rest relativ plausibel Rentenwert (39,70€) x 1.0 (volle Rente) x Persönliche Gesamtpunkte. Das heißt, wenn die DRV einfach das Leistungsdatum auf Antragsdatum 30.7 stellt, spielen meine erworbenen Entgeltpunkte danach keine Rolle mehr? Ich habe den Antrag nur dort schon gestellt weil wegen etc es mir nicht leisten konnte im Zweifel über 1 Jahr zu warten oder im schlimmsten Fall noch zu klagen, weil ich bereits 2023 viel Krankengeld verbraucht habe. Aber klar, das hätte auch nicht mehr so viel verändert. Ob ich jetzt 6 Monate durch Zurechnungszeit bekomme oder durch Entgelt, wird wohl kaum einen unterschied machen. Ich habe nur immer gehört, dass die Höhe des Gehalts letzten Jahre für die Berechnung der EM Rente wichtig ist. Bei mir ist sie auch jährlich um 50-100 gestiegen die letzten Jahre Wie gesagt war ich danach noch mindestens 3 Monate arbeiten. Ist eigentlich reine Willkür wann dann der Rentenstart ist, wie soll man bei sowas einen exakten Zeitpunkt festlegen, wenn man sich mit etwas Quälerei noch auf der Arbeit hält. Denn die erste tatsächliche Zahlung der KK/DRV wäre in dem Fall ohnehin erst der 3.12.24. Naja, dann kann ich nur hoffen, dass das Leistungsdatum erst später ist.
EMam 05.03.2025 | 08:51
Philipp L schrieb

Danke für die Antwort.

Ich habe bereits eine Berechnung angefordert. Außer der Tatsache wie genau die Zurechnungszeit berechnet wird und die Höhe der Punkte, ist der Rest relativ plausibel Rentenwert (39,70€) x 1.0 (volle Rente) x Persönliche Gesamtpunkte.

Das heißt, wenn die DRV einfach das Leistungsdatum auf Antragsdatum 30.7 stellt, spielen meine erworbenen Entgeltpunkte danach keine Rolle mehr? Ich habe den Antrag nur dort schon gestellt weil wegen etc es mir nicht leisten konnte im Zweifel über 1 Jahr zu warten oder im schlimmsten Fall noch zu klagen, weil ich bereits 2023 viel Krankengeld verbraucht habe.

Aber klar, das hätte auch nicht mehr so viel verändert. Ob ich jetzt 6 Monate durch Zurechnungszeit bekomme oder durch Entgelt, wird wohl kaum einen unterschied machen. Ich habe nur immer gehört, dass die Höhe des Gehalts letzten Jahre für die Berechnung der EM Rente wichtig ist. Bei mir ist sie auch jährlich um 50-100 gestiegen die letzten Jahre

Wie gesagt war ich danach noch mindestens 3 Monate arbeiten. Ist eigentlich reine Willkür wann dann der Rentenstart ist, wie soll man bei sowas einen exakten Zeitpunkt festlegen, wenn man sich mit etwas Quälerei noch auf der Arbeit hält. Denn die erste tatsächliche Zahlung der KK/DRV wäre in dem Fall ohnehin erst der 3.12.24.

Naja, dann kann ich nur hoffen, dass das Leistungsdatum erst später ist.

Wie schon erläutert, werden Beiträge und daraus ermittelte Entgeltpunkte nur bis zum Leistungsfall berücksichtigt. Danach werden für die Zukunft Zurechnungszeiten berechnet. Da hier aber niemand den Leistungsfall kennt, kann das auch nicht im Voraus berechnet werden. Es wird Ihnen, wie allen anderen auch, nichts anderes übrig bleiben, als den Bescheid abzuwarten. Die nach dem Leistungsfall noch gezahlten Beiträge wirken sich dann erst in einer späteren Altersrente aus, erhöhen die Altersrente nur dann, wenn Sie höher als die ermittelte Zurechnungszeit sind.
Späteres Leistungsfall-Datum nicht unbedingt positivam 05.03.2025 | 11:16
Philipp L schrieb

Danke für die Antwort.

Ich habe bereits eine Berechnung angefordert. Außer der Tatsache wie genau die Zurechnungszeit berechnet wird und die Höhe der Punkte, ist der Rest relativ plausibel Rentenwert (39,70€) x 1.0 (volle Rente) x Persönliche Gesamtpunkte.

Das heißt, wenn die DRV einfach das Leistungsdatum auf Antragsdatum 30.7 stellt, spielen meine erworbenen Entgeltpunkte danach keine Rolle mehr? Ich habe den Antrag nur dort schon gestellt weil wegen etc es mir nicht leisten konnte im Zweifel über 1 Jahr zu warten oder im schlimmsten Fall noch zu klagen, weil ich bereits 2023 viel Krankengeld verbraucht habe.

Aber klar, das hätte auch nicht mehr so viel verändert. Ob ich jetzt 6 Monate durch Zurechnungszeit bekomme oder durch Entgelt, wird wohl kaum einen unterschied machen. Ich habe nur immer gehört, dass die Höhe des Gehalts letzten Jahre für die Berechnung der EM Rente wichtig ist. Bei mir ist sie auch jährlich um 50-100 gestiegen die letzten Jahre

Wie gesagt war ich danach noch mindestens 3 Monate arbeiten. Ist eigentlich reine Willkür wann dann der Rentenstart ist, wie soll man bei sowas einen exakten Zeitpunkt festlegen, wenn man sich mit etwas Quälerei noch auf der Arbeit hält. Denn die erste tatsächliche Zahlung der KK/DRV wäre in dem Fall ohnehin erst der 3.12.24.

Naja, dann kann ich nur hoffen, dass das Leistungsdatum erst später ist.

Nun ja, je später das Leistungsfall-Datum und der Rentenbeginn, desto geringer kann der prozentuale steuerliche Rentenfreibetrag ausfallen, der sich jährlich verringert. Und gerade bei einem vergleichsweise hohen zu versteuernden Einkommen,´ kann das über die Jahre und Jahrzehnte des Rentenbezugs auch einiges ausmachen am mehr Steuerabgaben.
Maximiliane am 05.03.2025 | 11:26
Wie wäre es mal mit arbeiten.
Philippam 05.03.2025 | 12:48
Maximiliane schrieb

Wie wäre es mal mit arbeiten.

Wenn du das durchgezogen hättest, was ich durchgezogen habe trotz Krankheit, wärst du nicht mehr in der Lage, hier überhaupt noch eine Taste einzugeben. Die letzten Spuren meiner Gesundheit werde ich mir die nächsten 20 Jahre garantiert nicht durchs Arbeitsleben kaputtmachen. Solche Kommentare helfen nicht
Lisa Mertensam 05.03.2025 | 18:41
Maximiliane schrieb

Wie wäre es mal mit arbeiten.

Empathie ist nicht so das Ihre, oder? Ohne, die Situation des anderen zu kennen, dermaßen empathiebefreit zu kommentieren, ist menschenverachtend und anmaßend.
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