Hallo Nati,
versicherungspflichtige Selbstständige können den Regelbeitrag oder den einkommensgerechten Beitrag zur Zahlung von RV-Beiträgen wählen. Auch bei rückwirkender Feststellung der Versicherungspflicht und Forderung von Beiträgen haben Sie dieses Wahlrecht. Bitte beachten Sie, dass eine Rückforderung von Beiträgen für bis zu vier Jahre möglich ist.
Nehmen Sie im Zweifel bitte Kontakt zu Ihrem Rentenversicherungsträger auf!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenforum
Wen jemand rentenversicherungspflichtig ist, dann muss er natürlich den Beitrag bezahlen, der aus der Höhe seines Einkommens folgt. Hohens Einkommen in Euro, hohe Beiträge (gedeckelt nur durch die Beitragsbemessungsgrenze), niedriges Einkommen, niedrige Beiträge.
Das gilt dann logischerweise auch für sämtliche Nachzahlungen
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.