Hallo Energiesparer,
die Energiepreispauschale ist keine Leistung der Rentenversicherung. Sie wird lediglich im Auftrag des Bundes durch die Knappschaft-Bahn-See ausbezahlt. Weitergehende Regelungen als die auf der von der KBS im Internet veröffentlichten sind hier nicht bekannt. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass es auch eine Energiepreispauschale für Studierende mit einer abweichenden Antragsfrist gab. Sollten Sie die Steuererklärung für 2022 noch nicht eingereicht haben, so können Sie die Energiepreispauschale nach unserer Kenntnis auch mit der Steuererklärung 2022 geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung