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Experten-Antwort

Nachfrage an die Knappschaft Bahn-See, falls sie hier vertreten ist

von Energiesparer01.12.2023 | 21:34
340 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, am 30. Juni 2023 war der letzte Termin, wo man bei der KBS die 300 € Energiepreispauschale für rückwirkend in 2023 nach mindestens 1.12.2022 bewilligte Renten beantragen konnte. Kann es sein, dass diese Maßnahme verlängert wurde, denn angeblich sollen lt. Telefonauskunft auch sämtliche Neurentner, die ihre Rente rückwirkend nach dem 30. Juni 2023 in das Jahr 2022 bewilligt bekamen, binnen 14 Tagen einen Antrag stellen. Weiß darüber jemand, was? Oder ist das eine Fehlinformation?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Energiesparer,

 

die Energiepreispauschale ist keine Leistung der Rentenversicherung. Sie wird lediglich im Auftrag des Bundes durch die Knappschaft-Bahn-See ausbezahlt. Weitergehende Regelungen als die auf der von der KBS im Internet veröffentlichten sind hier nicht bekannt. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass es auch eine Energiepreispauschale für Studierende mit einer abweichenden Antragsfrist gab. Sollten Sie die Steuererklärung für 2022 noch nicht eingereicht haben, so können Sie die Energiepreispauschale nach unserer Kenntnis auch mit der Steuererklärung 2022 geltend machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

-.-am 02.12.2023 | 08:13
Dort können Sie das am Montag erfahren das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Nummer 030 221 911 001 (Montag bis Donnerstag von 8 – 20 Uhr) sowie das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter 0800 1000 480 80 (Montag bis Donnerstag von 8 – 16 Uhr und Freitag von 8 – 14 Uhr) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE…
Energiespareram 02.12.2023 | 09:20
Zitat von -.- anzeigenausblenden
Das werde ich machen. Und wenn es wirklich so ist, dann ist es eigentlich schade, dass das nicht öffentlich kommuniziert wird. Ich kenne einige, die das betrifft und die wegen des Verstreichens der Antragsfrist das nicht mehr wahrgenommen haben. Auf der Webseite hier ist es auch noch anders erläutert.
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