Hallo Alemao,
das von der privaten Krankenversicherung bescheinigte Formular R0821 genügt zur Beantragung des Beitragszuschusses. Sie müssen das Formular R0820 nicht zusätzlich ausfüllen. Sollten sich Änderungen Ihres privaten Krankenversicherungsbeitrages ergeben, übersenden Sie uns zukünftig bitte die Mitteilungen Ihrer privaten Krankenkasse über die Beitragsanpassungen. Wir werden dann den Beitragszuschuss überprüfen.
Bei der Bemessung des Beitragszuschusses sind auch die Aufwendungen für die privat krankenversicherten Angehörigen zu berücksichtigen, wenn diese im Falle der Versicherungspflicht des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert wären. Zu beachten ist aber, dass dies nicht für gesetzlich versicherte Angehörige gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Genau so Personen wie Ihnen, die selber mit der Antragstellung nicht klar kommen, ist zu raten, einen individuellen Termin bei der Rentenversicherung zu vereinbaren, bei dem Ihr Antrag von erfahrenen Beratern aufgenommen wird und Ihre Fragen direkt beantwortet werden.
Dieser „Umweg“ über ein anonymes Forum ist für Fragesteller und Antwortende sehr umständlich und wenig zielführend.
Dieses sind auch die Leute, die nach Zustellung des Rentenbescheides kommen, können sie mal meinen Rentenbescheid prüfen, was ich nicht mache.
Leider können aber unwissende Subjekte wie Sie, hier ihren Mist absondern, ohne fachlich auch nur einen Deut beigetragen zu haben. Kriechen Sie besser wieder in Ihre Höhle.
Ihr Satz „Dann können w i r das Forum ja schließen“ deutet auf Größenwahn hin.
Seit wann entscheiden denn Sie über die Verfahrensweise im Forum?
Auch hier steht es so wie der Fragesteller es vor hat mit der freiwillig versichertet Ehefrau..6.3.2.2
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0101_125/gra_sgb006_p_0106.html#doc1575148bodyText46
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