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Experten-Antwort

Nachfrage zu : E-Antrag Rente/ Zuschuss zur PKV und Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Familienangehörige

von Alemao22.05.2025 | 11:04
686 Ansichten
8 Antworten
Hallo liebe Experten,, erstmal vielen Dank für die Antworten. Ich habe also verstanden dass dann beim erstmaligen Rentenantrag das Formular R0820 NICHT extra ausgefüllt werden muss, sondern das von der PKV ausgefüllte Formular R0821 ausreicht. Richtig? Folgendes möchte ich noch zum Zuschuss für Familienangehörige ergänzen. In meinem Fall ist es tatsächlich so, dass der bei meiner zu erwartenden Rente mögliche Zuschuss zur PKV unter der Hälfte meines Beitrages zur PKV ist. Ich hätte also noch Luft für mehr Zuschuss. Daher meine Frage zum Punkt3 bzw 3.1 des Formulars R0821. Heisst das also, wäre meine Frau privat versichert, könnte ich noch Zuschuss bekommen, bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung meiner Frau nicht? Diese Logik soll mir mal einer erklären. Noch eine neue Frage: Sollte sich mein Beitrag zur PKV erhöhen, wie ist dann die Erhöhung des Zuschusses zu beantragen? R0820 UND R0821 oder reicht R0821 oder braucht man ein ganz anderes Formular? Vielen Dank Meine Originalfrage war: ich bin gerade dabei online meinen Antrag auf Rente für langjährige Versicherte zu stellen. Das läuft soweit ganz gut, jedoch bei den Zuschüssen zur Krankenversicherung habe ich einige Zweifel. Ich bin mein ganzes Leben lang in der PKV, also kommt für mich die Gesetzliche KV für Rentner wohl nicht in Betracht. Im online Antrag kam ich zur Frage: Beantragen Sie einen Zuschuss zu den Aufwendungen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für die Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen? Dies habe ich mit ja beantwortet. Im weiteren Verlauf kam ich zur Stelle in der dann das Formular R0821 angefordert wird. Auch soweit klar. Meine Zweifel ist jetzt, od durch die ganzen Fragen schon das Formular R0820 abgedeckt ist, oder ob es zusätzlich noch auszufüllen ist. Es wird ja online dann nur noch nach Einreichung des Formulares R0821 gefragt. Nun zum Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Familienangehörige: Meine Ehefrau hat kein eigenes Einkommen und ist daher freiwillig gesetzlich krankenversichert. Habe ich für meine Ehefrau ebenfalls einen Anspruch auf einen Zuschuss von der DRV für die Aufwendungen ihrer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (AOK BW) ? Im Formular R0821 gibt es ja unter Punkt 3.1 nur Beitragsaufwendungen für Familienangehörig bei privatem Krankenversicherungsvertrag. Wo bzw. mit welchem Formular wäre dieser Zuschuss zu beantragen? Vielen Dank schon mal

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.05.2025 | 12:46

Hallo Alemao,

 

das von der privaten Krankenversicherung bescheinigte Formular R0821 genügt zur Beantragung des Beitragszuschusses. Sie müssen das Formular R0820 nicht zusätzlich ausfüllen. Sollten sich Änderungen Ihres privaten Krankenversicherungsbeitrages ergeben, übersenden Sie uns zukünftig bitte die Mitteilungen Ihrer privaten Krankenkasse über die Beitragsanpassungen. Wir werden dann den Beitragszuschuss überprüfen.

Bei der Bemessung des Beitragszuschusses sind auch die Aufwendungen für die privat krankenversicherten Angehörigen zu berücksichtigen, wenn diese im Falle der Versicherungspflicht des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert wären. Zu beachten ist aber, dass dies nicht für gesetzlich versicherte Angehörige gilt. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Was soll das?am 22.05.2025 | 13:20
Genau so Personen wie Ihnen, die selber mit der Antragstellung nicht klar kommen, ist zu raten, einen individuellen Termin bei der Rentenversicherung zu vereinbaren, bei dem Ihr Antrag von erfahrenen Beratern aufgenommen wird und Ihre Fragen direkt beantwortet werden. Dieser „Umweg“ über ein anonymes Forum ist für Fragesteller und Antwortende sehr umständlich und wenig zielführend.
so soam 22.05.2025 | 14:11
Berater schrieb

Dieses sind auch die Leute, die nach Zustellung des Rentenbescheides kommen, können sie mal meinen Rentenbescheid prüfen, was ich nicht mache.

dann können wir das Forum ja schliessen, wenn die individuelle Rentenberatung alle Probleme lösen kann. Sie kann das sicher, aber der Sinn eines Forums ist ja auch die Mitleser zu informieren und Ihnen (Experten. und keine Besserwisser-) Tipps zu geben, so dass nicht jeder die Beratung in Anspruch nehmen muss...
Hallo.am 22.05.2025 | 15:44
Auch hier steht es so wie der Fragesteller es vor hat mit der freiwillig versichertet Ehefrau..6.3.2.2 https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Dann hätte der Fragesteller ja recht oder?am 23.05.2025 | 10:23
Hallo. schrieb

Auch hier steht es so wie der Fragesteller es vor hat mit der freiwillig versichertet Ehefrau..6.3.2.2

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0101_125/gra_sgb006_p_0106.html#doc1575148bodyText46

da die Ehefrau des Fragestellers NICHT pflichtversichert ist (6.3.2.2. Absatz 3) und auf Grund ihres nicht vorhandenen Einkommens beim Antragsteller mitversichert wäre, sollten die Beiträge also doch berücksichtigt werden....
Halloam 23.05.2025 | 10:32
Genau die Pflichtversicherung mach es aus. Wenn die DRV das Recht so auslegt wie es das Gesetz vorsieht sollte der Experte sich berichtigen. Kommt ja vielleicht noch. Aber ist schon weit unten. Oder der Fragesteller holt es noch einmal hoch.
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