Hallo Pamela,
wir bedauern die Ihrerseits geschilderten Umstände.
In der Regel ist auf dem Bewilligungsbescheid der Reha-Leistung die Telefonnummer eines direkten Ansprechpartners hinterlegt. Ggf. können Sie über diesen den Kontakt herstellen.
Unter Umständen kann auch über die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Kontakt zu Ihrer zuständigen Sachbearbeitung hergestellt und zum Verfahrensstand rückgefragt werden. Die Auskunfzs- und Beratungsstellen können hier abgerufen werden:
Beratung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung