Ja, wenn der Wert der Pflegebeiträge höher ist als der Wert Ihrer Zurechnungszeit, die schon in der EM Rente enthalten ist, könnte sich die Altersrente erhöhen.
Ja, die Abschläge bleiben im Grundsatz auch bestehen.
Aber wer weiß heute schon genau wie in 5 Jahren die Gesetze sein werden?
Ich würde mir an Ihrer Stelle zu gegebener Zeit - also etwa ein halbes Jahr vor dem beabsichtigten Altersrentenbeginn - eine Probeberechnung der Altersrente anfordern.
Dann wissen Sie was Sie erwartet.