Wie richtig von "Renten-Fachmann" erwähnt, werden die im Westen erworbenen Beiträge mit dem aktuellen Rentenwert West "bewertet". Ob dies ein Nachteil ist, kann so nicht gesagt werden, da Beschäftigungszeiten im Osten zwar nur mit dem aktuellen Rentenwert-Ost "bewertet" werden, aber zuvor der Verdienst gemäß § 256a Abs. 1 SGB VI erhöht wird. Lediglich die Zeiten vor der Wirtschafts- und Währungsunion in der ehemaligen DDR werden zwar auch gemäß Anlage 10 auf DM-Beträge umgerechnet, aber dann nur mit dem aktuellen Rentenwert-Ost "bewertet".