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von INGE27.04.2010 | 16:00
1553 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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HALLO EXPERTEN HABE HEUTE MEINE RENTE EINGEREICHT. KOMME AUS DEN NEUEN BUNDESLÄNDERN. HABE IN OST UND WEST GEARBEITET UND GEWOHNT. BEI DEM ANTRAG FRAGTE MICH DIE ANGESTELLTE WO ICH WOHNTE BEI DER WIEDERVEREINIGUNG. ICH SAGTE OST BERLIN. DARAUF SAGTE DIE DAME DAS DIE RENTE ANDERS BERECHNET WIRD.ES KAHMEN CA. 80 € weniger RAUS ALS WENN ICH IM WESTTEIL GEWOHNT HÄTTE. WIRD DENN DIE ZEIT DIE ICH IM WESTEN GEARBEITET HABE SCHLECHTER BEWERTET. ICH HATTE MICH NICHT GETRAUT ZU FRAGEN! DANKE!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie richtig von "Renten-Fachmann" erwähnt, werden die im Westen erworbenen Beiträge mit dem aktuellen Rentenwert West "bewertet". Ob dies ein Nachteil ist, kann so nicht gesagt werden, da Beschäftigungszeiten im Osten zwar nur mit dem aktuellen Rentenwert-Ost "bewertet" werden, aber zuvor der Verdienst gemäß § 256a Abs. 1 SGB VI erhöht wird. Lediglich die Zeiten vor der Wirtschafts- und Währungsunion in der ehemaligen DDR werden zwar auch gemäß Anlage 10 auf DM-Beträge umgerechnet, aber dann nur mit dem aktuellen Rentenwert-Ost "bewertet".

7 Antworten

Renten-Fachmannam 27.04.2010 | 16:23
Bei in der DDR erworbenen Versicherungszeiten richtet sich die Bewertung nach dem Wohnsitz am 19.05.1990 als massgebendem Stichtag: Die in derDDR erworbenen Pflichtbeiträge werden jahresweise auf ein fiktives West-Entgelt hochgerechnet. Danach werden die Entgeltpunkte ermittelt. Bei einem Wohnsitz in den neuen Bundesländern erfolgt die Bewertung der ermittelten Entgeltpunkte mit dem aktuellem Rentenwert Ost. Bei einem Wohnsitz in den alten Bundesländern einschließlich Berlin-West erfolgt die Bewertung mit dem aktuellem Rentenwert West. Nach der Wende erworbene Beiträge nach West-Tarif werden immer mit dem aktuellem Rentenwert West bewertet.
Renten-Fachmannam 27.04.2010 | 16:40
Tippfehler-Korrektur: Es muss natürlich der 18.05.1990 heissen.
GEBRÜLLam 27.04.2010 | 16:26
WARUM SCHREIEN SIE HIER SO HERUM? Gefragt wird der Wohnsitz am 18.05.1990 (Tag der Wirtschafts- und Währungsunion, nicht der WV)! Möglicherweise wurden Ihre Beitragszeiten durch Ost-Wohnsitz nun höher bewertet - durch die besseren Werte haben Sie unter Umständen aber bei den Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt (§262 SGBVI) mehr verloren als an der anderen Stelle gewonnen! Aber genau diesen Umstand hätten Sie doch denjenigen fragen müssen, der Ihnen beim Antrag gleich den Bescheid (oder war es nur eine Probeberechnung) in die Hände drückt!!!
Silenceam 28.04.2010 | 06:35
Es schreit hier nur einer.Nämlich Sie!
dirkam 28.04.2010 | 14:26
Dann nehmen Sie mal Ihre Ohrenstöpsel raus!
Icham 28.04.2010 | 20:45
Ich finde es seltsam, dass die Ossi's den Wessis gleichgestellt werden, die Beiträge 1:1 übernommen werden obwohl in der dieser Zeit kein einziger Cent an Beitragszahlung zur Rentenversicherung (West) geleistet wurde. So etwas gibt es auch nur in Deutschland... Unfassbar...
INGEam 29.04.2010 | 12:58
ICH PERS. WÄRE LIEBER ALS DDR- RENTNERIN GEBLIEBEN. ICH HÄTTE ZWAR NUR 700 MARK ABER NUR 50 DM MIETE UND HÄTTE AUCH MAL IN EIN RESTURANT GEHEN KÖNNEN. EIN BRÖTCHEN HÄTTE 0.05 DM GEKOSTET und der NEID ZWISCHEN DEN ARBEITSKOLLEGEN WÄRE AUCH NICHT GEWESEN . DENN JEDER HÄTTE DAS GLEICHE GEHABT. IN STRALSUND HÄTTE EINE BRATWURST GENAU SOVIEL GEKOSTET WIE IN DRESTEN. DER BRD - WIRTSCHAFT WAR ES SEHR WILLKOMMEN DENN DIESE KONNTEN IHRE ROSTLAUBEN, VERSICHERUNGEN UND KÜHLSCHRÄNKE ABSETZEN UND HABEN SICH EINE GOLDENE NASE VERDIENT. IHRE REGIERUNG HAT IHRE RENTENKONNTEN DAZU BENUTZT UNSERE RENTEN ANZUGLEICHEN . DAS WAR NICHT RICHTIG. DIE FINANZIERUNG HÄTTE REIN AUS STEUERN FINANZIERT WERDEN MÜSSEN! DAS MUßTE MAL GESAGT WERDEN. NICHT IMMER WIR OSSIS - IHR WESSIS HABT EUER RENTENKONNTO GEPLÜNDERT MIT FREUNDLICHEM GRUß INGE
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