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Experten-Antwort

Nachfragen zu Rentenanträgen - wann sinnvoll

von Frager07.10.2020 | 16:20
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ende Dezember läuft meine befristete tEMR aus. Der Weiterzahlungsantrag wurde im Juli gestellt. Zuvor Anfang 2020 ein Antrag auf volle EMR. Vor einem Monat fand die Begutachtung statt. Ab wann macht es Sinn, telefonisch bei der DRV nach dem Stand nachzufragen? 1 Monat vor dem Auslaufen der tEMR? Müssen noch irgendwelche Fristen beachtet werden? Nach Auslauf der tEMR bei nicht rechtzeitiger Bearbeitung beziehe ich noch weiter Krankengeld (noch ca. 6 Monate), bin also noch krankenversichert. Wann muss ich mich (vorab) beim Jobzenter melden eG. ALG 1? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frager,

Sie können jederzeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger den Sachstand erfragen.

Zur Klärung der Frage, wann Sie sich beim Jobcenter, der Agentur für Arbeit bzw. der Krankenkasse melden müssen, setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Leistungsträger in Verbindung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Ouzam 07.10.2020 | 18:21
Sie wissen schon, dass Ihnen nur das JC oder die Bundesagentur antworten darauf geben können wann sie Anträge stellen oder nicht. Was meinen Sie mit sinnvoll? Was erwarten Sie sich denn von Anfragen per Telefon? Es gibt Ihnen niemand eine Antwort zum möglichen Bescheid den müssen Sie abwarten. Sie können maximal am Telefon hören ja liegt beim medizinischen Dienst zur Entscheidung etc.
W°lfgangam 07.10.2020 | 19:01
Hallo Frager, bei Ihnen kommen mehrere Sachverhalte zusammen: 1. Auslaufen Zeitrente, Weiterzahlungsantrag ist gestellt, Begutachtung erst vor 1 Monat, "Nach Auslauf der tEMR" ...soll wohl heißen teilweise EM-Rente?! 2. noch Anspruch auf Krankengeld 3. Jobcenter und ALG 1 passen nicht zusammen Im Detail: 3. wenn das Krankengeld ausläuft (was nach Ende Rente eine AU-Bescheinigung voraussetzt)/Sie dann 'ausgesteuert' sind, haben Sie anschließend noch Anspruch auf ALG 1 <- was von der Agentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt) zu leisten ist. ES SEI DENN, Sie sind aus vorlaufendem ALG 2 ins Krankengeld gekommen ...eher ungewöhnlich/passt nicht zusammen. 2. In diesem Zusammenhang siehe 3. = AU-Bescheinigung erforderlich nach Rentenende, die unmittelbar nach Auslaufen der Rente über Ihren behandelnden Arzt 'abzuholen' ist, sofern Sie weiter den Anspruch/Zahlung auf Krankengeld haben möchten. 1. Eine Nachfrage an die DRV macht erst Sinn, kurz vor Auslaufen der Rente, also Mitte/Ende Dezember. Bis dahin hat ggf. der med. Dienst der DRV eine Entscheidung getroffen/liegt ein Bescheid vor, ob/ob nicht es mit der Rente weitergeht. Gruß w.
W°lfgangam 07.10.2020 | 19:45
Im Detail: 3. wenn das Krankengeld ausläuft (was nach Ende Rente eine AU-Bescheinigung voraussetzt)/Sie dann 'ausgesteuert' sind, haben Sie anschließend noch Anspruch auf ALG 1 <- was von der Agentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt) zu leisten ist. ES SEI DENN, Sie sind aus vorlaufendem ALG 2 ins Krankengeld gekommen ...eher ungewöhnlich/passt nicht zusammen.
Krankengeld läuft über die noch-Teilzeittätigkeit und müsste nach Ende der teilweisen EMR noch bis zur Maximaldauer von 78 Wochen weiterlaufen - bei AU -, da das Krankengeld nicht zur Rente, sondern zur Teilzeittätigkeit gehört.
In dem Fall ist das KG nur als Hinzuverdienst neben der TEM zu sehen - und, wie Sie richtig sehen, nur bei fortdauernder AU nach Ende Rente weiterlaufen. Gruß w.
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