Hallo Frager,
Sie können jederzeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger den Sachstand erfragen.
Zur Klärung der Frage, wann Sie sich beim Jobcenter, der Agentur für Arbeit bzw. der Krankenkasse melden müssen, setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Leistungsträger in Verbindung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung