Dem Beitrag von Peter wird grundsätzlich zugestimmt. Allerdings gilt dies nur, wenn, wie zu vermuten ist, in Ihrer Rentenberechnung nur Entgeltpunkte (West) ermittelt worden sind. Sollten Sie noch einer Beschäftigung nachgehen, so bedenken Sie, dass die Hinzuverdienstgrenzen vom Beschäftigungsort abhängig sind. Sollten Sie daher einer Beschäftigung in den neuen Bundesländern nachgehen, so bedenken Sie, dass die Hinzuverdienstgrenzen ( Ost) Anwendung finden.