Eine telefonische Nachfrage hinsichtlich des eingelegten Widerspruchs sollte nach Möglichkeit der erste Schritt sein. Vielleicht klärt sich dann schon Einiges.
Ansonsten empfehlenswert ist eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Dort erfahren Sie kostenfrei, was zu tun ist.