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nachgewiesenes ARbeitseinkommen

von Pelikan01.01.2008 | 17:34
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1 Antworten
Das nachgewiesene ARbeitseinkommen meiner FRau (selbständig tätig als Lehrerin) beruht auf ein geschätztes Druchschnittsentgeld aus dem Jahr 2005 und bildet die Beitragsbemessungsgrundlage für die Höhe der monatlichen Beiträge zur gesetzlichen RV. Problem: Ihr wirkliches Einkommen lag in jedem Jahr (deutlich) darunter, die montalichen Beiträge sind (erscheinen ?) zu hoch. Auf einen Widerspruch reagierte die RV nicht. Ende 2007 hat sie wieder die Beiträge erhöht. Wie soll ich reagieren ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.01.2008 | 14:34

Eine telefonische Nachfrage hinsichtlich des eingelegten Widerspruchs sollte nach Möglichkeit der erste Schritt sein. Vielleicht klärt sich dann schon Einiges.

Ansonsten empfehlenswert ist eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Dort erfahren Sie kostenfrei, was zu tun ist.

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