Hallo Panikmaus,
nach einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht für 3 Monate ein Anspruch auf Anschlussübergangsgeld, wenn nach der Leistung keine Beschäftigung ausgeübt wird und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr besteht.
Die Höhe des Übergangsgeldes orientiert sich dabei an dem bisher bezogenen Übergangsgeld (aus der Qualifikationsgruppe). Bei dem Anschlussübergangsgeld nach einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben werden jedoch nur 67 bzw. 60 Prozent der Berechnungsgrundlage gezahlt.