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Nachprüfung?

von Leon S.08.05.2018 | 16:47
972 Ansichten
10 Antworten
Ich erhalte seit 7 Jahren eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Nachdem ich damals den Bescheid erhalten hatte ist rein gar nichts mehr von der Rentenversicherung gekommen. Damals dachte ich, dass regelmässig irgendeine Nachprüfung oder sowas erfolgen würde. Ich bin inzwischen 50 Jahre alt und bin schon auf die Rente mit 63 Jahren eingestellt. Sind noch 13 Jahre, ist klar. Kann es sein, dass da vorher nochmal was kommt von der DRV Bund aus Berlin?

10 Antworten

Uteam 08.05.2018 | 17:03
Hallo Leon, sie bekommen schon seit 7 Jahren die unbefristete volle EMR und sind moralisch jetzt schon auf Ihre Rente mit 63 eingestellt. Was kann da noch passieren. Alles Gute. Und rechnen kannst du auch. Grüße P.S. Vielleicht könnte doch noch Post kommen.
Leserhamsteram 09.05.2018 | 04:55
Kann es sein, dass da vorher nochmal was kommt von der DRV Bund aus Berlin?
Überprüfungen werden manchmal spontan durchgeführt. Beispielsweise nach einer Arbeitsaufnahme oder nach einer Anzeige eines neidischen Nachbarn. Es wäre auch denkbar, dass neue Standards eingeführt werden, die häufigere Kontrollen vorsehen. Was in 13 Jahren sein wird, weiß heute noch kein Mensch. Vielleicht heißt dann unser neuer Bundeskanzler Björn Höcke.... MfG
Oder der Bundeskanzler ist dann Klaus Armstroff von "III.Weg", möglich ist ja alles.....
-am 09.05.2018 | 08:29
Hallo Leon S., Schorsch hat Ihnen schon die passende Antwort gegeben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei Ihnen irgendwann noch eine Überprüfung durchgeführt wird.
SEam 09.05.2018 | 08:42
Hallo Experte, schön wäre es wenn man als Antwort folgendes gibt. "Fordern sie die sozialmedizinische Stellungnahme bei der Rentenversicherung an. Dort ist ersichtlich, ob geprüft wird.
Sozialmedizineram 09.05.2018 | 10:29
SE schrieb

Hallo Experte,

schön wäre es wenn man als Antwort folgendes gibt.

"Fordern sie die sozialmedizinische Stellungnahme bei der Rentenversicherung an.

Dort ist ersichtlich, ob geprüft wird.

Sehr geehrter SE, haben Sie schon mal eine sozialmedizinische Stellungnahme gesehen, bei der eine Nachprüfung erst in 7 Jahren oder später festgelegt wurde? Meines Erachtens geht Ihr Tipp mit der Akteneinsicht bei Leon S. ins Leere! MfG
SEam 09.05.2018 | 08:42
Hallo Experte, schön wäre es wenn man als Antwort folgendes gibt. "Fordern sie die sozialmedizinische Stellungnahme bei der Rentenversicherung an. Dort ist ersichtlich, ob geprüft wird.
SEam 09.05.2018 | 10:47
Bei der Entscheidung zur Rentengewährung wird bereits festgelegt ob und in welchen Abständen dieErwerbsminderungsrente überprüft wird. Deshalb ist es wichtig, dass man sich die gutachterlichen Stellungnahme die zum Rentenbescheid geführt hat, anfordert, dort ist es ersichtlich ob überprüft wird. Die Überprüfungen der unbefristeten Renten wird hauptsächlich nur von der DRV Berlin vorgenommen. Das Hauptziel dieser Überprüfungen ist es aufzudecken, ob zwischenzeitlich eine Beschäftigung gegen Entgelt angenommen wurde, welche der RV versehentlich ob absichtlich nicht gemeldet wurde. Die Fragen zur Beschäftigung müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. „Unter Punkt 5 gutachterlichen Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund: Nachprüfung aus medizinischen Gründen: nein- nur durch Selbstauskunft im Rahmen der R-Kontrolle oder weil die Prognose des Krankheitsbildes eine Rückkehr nicht erwarten lässt. ja ggf.vom regulären Nachprüfungstermin abweichender Termin…………… mit Selbstauskunft mit Befundbericht vom Hausarzt Sobald die EU-Rente in eine Rente wegen Schwerbehinderung umgedeutet werden kann, dies veranlassen, dann ist sowieso Schluss mit Rentenkontrolle.“
Sozialmedizineram 09.05.2018 | 11:46
Sehr geehrter SE, beantworten sie doch einfach nur meine Frage: Haben Sie schon mal eine sozialmedizinische Stellungnahme gesehen, bei der eine Nachprüfung erst in 7 Jahren oder später festgelegt wurde? Wenn Sie diese Frage beantwortet haben, lesen sie sich nochmals den Sachverhalt durch: Leon S. erhält seit 7 Jahren eine EM-Rente und wurde bisher nicht überprüft. Dann können Sie sich die ganzen unsinnigen Ausführungen sparen! MFG Sozialmediziner P.S.: Glauben Sie ernsthaft, in einer sozialmedizinischen Stellungnahme wird ein Überprüfungstermin festgelegt, um "aufzudecken, ob zwischenzeitlich eine Beschäftigung gegen Entgelt angenommen wurde"? Selten so gelacht!
ZUam 10.05.2018 | 13:50
ich kann dem Beitrag von "SE" zustimmen. Ich habe selbst die sozialmedizinische Stellungnahme angefordert.
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