Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Walter,
wenn Ihnen eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer zuerkannt wurde, erfolgt eine Überprüfung der medizinischen Voraussetzungen in der Regel nur dann, wenn hierfür ein Anlass gegeben ist. Sollten Sie beispielsweise ein mehr als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis eingehen, könnte dies als Anlass einer Überprüfung dienen. Es wird aber nicht automatisch alle 2 Jahre ein neues ärztliches Gutachten durch den Rentenversicherungsträger angefordert.
Hallo Nemo,
ein Rentenantrag kann bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.