Hallo Walter,
wenn Ihnen eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer zuerkannt wurde, erfolgt eine Überprüfung der medizinischen Voraussetzungen in der Regel nur dann, wenn hierfür ein Anlass gegeben ist. Sollten Sie beispielsweise ein mehr als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis eingehen, könnte dies als Anlass einer Überprüfung dienen. Es wird aber nicht automatisch alle 2 Jahre ein neues ärztliches Gutachten durch den Rentenversicherungsträger angefordert.