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Experten-Antwort

Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung

von Piggeldy10.02.2014 | 06:29
2666 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich bekomme seit 2008 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Seit 2012 unbefristet. Jetzt habe ich ein Schreiben von der DRV erhalten bezüglich einer Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung. Darin sind unter anderem Fragen zu beantworten. Aber eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt. Ist das gesetzlich so festgelegt, dass auch bei einer unbefristeten Teil-EMR immer mal wieder so überprüft wird? Ist das also bei allen unbefristeten EMR so? Danke und Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.02.2014 | 16:21

Auch unbefristete Renten können überprüft werden. Sofern Ihnen aktuelle medizinische Unterlagen vorliegen, können Sie diese beifügen.

7 Antworten

Schokiam 10.02.2014 | 06:57
Der ertmalige Rentenbeginn bestimmt den Steuersatz, die Nachprüfung ist unerheblich. Beachte jedoch: Auch ein Arzt unterliegt manchmal einem Irrtum. Daher Frage immer mit ja beantworten.
Phoetonam 10.02.2014 | 08:27
Das ist NICHT bei allen EM-Renten der Fall, sondern wird so - in der Form - und regelmäßig alle 2 Jahre nur von der DRV Bund, Berlin durchgeführt.
mikelam 10.02.2014 | 10:30
die überpfrüfungen sind dafür da,damit sie weiter in der ungewissheit leben.in ständiger angst und sorge. die kosten stehen in keinem verhältnis zum nutzen. weil sie in ständiger angst leben,dass ihnen die rente irgendwann entzogen werden könnte,sinkt auch ihre lebenserwartung. wer profitiert davon?richtig!die rentenversicherung...
Xaveram 10.02.2014 | 10:37
So kann man es auch sehen - also um länger leben zu können, ab sofort keine Angst mehr haben......
Der Rentneram 10.02.2014 | 18:27
Zitat von GroKo anzeigen
Das ist NICHT bei allen EM-Renten der Fall, sondern wird so - in der Form - und regelmäßig alle 2 Jahre nur von der DRV Bund, Berlin durchgeführt.
Blödsinn
Nichts Blödsinn das ist so.....und wenn Sie das nicht wissen dann lassen Sie es sich wenigstens von eim sagen der weiß das es so ist! Der Rentner und der deshalb auch äußerst vorsichtig ist in Sachen MinijoB!!
GroKoam 10.02.2014 | 19:15
Zitat von Der Rentner anzeigen
Blödsinn
Nichts Blödsinn das ist so.....und wenn Sie das nicht wissen dann lassen Sie es sich wenigstens von eim sagen der weiß das es so ist! Der Rentner und der deshalb auch äußerst vorsichtig ist in Sachen MinijoB!!
Das ist Blödsinn Alter Miesmacher. Wenn Ich Dich so lese könnten man GLAUBEN DAS DU NEIDISCH BIST AUF EM - RENTNER MIT MINIJOB.
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