Anruf genügt und Sie sollten über den Grund informiert sein.
"Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen."
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__60.html
"Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind" bedeutet aber nicht, dass jederzeit und ohne wirklichen Anlass irgend eine willkürliche Anfrage der Beantwortung bedarf. Diese muss schon einen so konkreten Grund haben, dass die Antwort für die weitere Leistung auch relevant ist. Anfragen zu den individuellen gesundheitlichen Gesichtspunkten bedürfen dabei eines Initials durch einen medizinischen Sachverständigen.
Vielleicht hat da auch einfach nur jemand vergessen, den "Terminschlüssel" zu löschen.