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Experten-Antwort

Nachprüfung für den weiteren Rentenanspruch

von Matze06.02.2014 | 18:37
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe heute einen Selbstauskunftsbogen von der RV bekommen. Fragen muss man nur mit Ja oder Nein beantworten bzw. ankreuzen. Ich bekomme seit 2010 eine volle EM-Rente auf unbestimmte Dauer- bis Altersrente. Ich bin 54 Jahre das ist meine erste Überprüfung, so nun zu meinen Fragen. Selbstauskunftsbogen RV, -Sind sie arbeitsunfähig krank ja o. nein hallo ich bekomme seit 2010 volle Rente -oder sind sie arbeitslos ???? -sind sie selbstständig ?? -oder sind sie im eigenen Haushalt tätig ja o. nein in welche Umfang stundenzahl wenn nein sind sie im Haushalt von Angehörigen tätig ???? Was sollen solche Fragen, möchte nichts Falsch machen !! Ich würde herzensgerne etwas dazuverdienen aber leider läst meine Gesundheit das nicht zu. MfG Matze

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beantworten Sie alle Fragen wahrheitgemäß.

Eine andere Antwort kann ich Ihnen aus offizieller Sicht nicht geben.

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5 Antworten

Sachbearbeiter Wiedereingliederungam 06.02.2014 | 20:18
Beantworten Sie am Besten alle Fragen wahrheitsgemäß und gut ist es! Da auch Bezieher von Erwerbsminderungsrenten berufstätig sein können, ist die Frage nach einer eventuellen Arbeitsunfähigkeit durchaus berechtigt.
Anton Kueperam 06.02.2014 | 22:42
Die Frage nach der "Arbeitsunfähigkeit" basiert auf folgendem juristischen Sachverhalt, den man aus dieser Fragestellung heraus "wasserdicht" machen möchte : Nach ständiger Rechtspechung des BSG arbeitet ein Erwerbsminderungsrentner nur dann "auf Kosten seiner Gesundheit", wenn er seinen Minijob durch "Zitat" : häufige und lange Arbeitsunfähigkeitszeiten unterbrechen muß. Arbeiten Sie also an 5 Werktagen je 3 Stunden ohne Unterbrechung, arbeiten Sie nach der Sichtweise des BSG nicht auf Kosten ihrer Gesundheit. Die zweite Frage wird dann sein, warum glauben Sie, daß Sie jeweils an 5 aufeinanderfolgenden Tagen genau nach Ende der dritten Stunde zusammensacken und nicht erst nach der 4. Stunde. Und diese Frage werden Sie dem Gericht nicht zufriedenstellend beantworten können, was zur Folge hat, daß ihre Rente futsch ist für immer...
Anton Kueperam 06.02.2014 | 23:06
In diesen Fragestellungen der DRV werden logischerweise aktuelle höchstrichterliche Beurteilungskriterien zum Hinzuverdienst "verarbeitet". Sollten Sie diese Fragen dann entsprechend "ungünstig" beantworten und Ihnen wird die Rente entzogen, weiß die DRV schon vor dem beginnenden Rechtsstreit, daß der Rentenentzug durch die gesamte Sozialgerichtsinstanz bis zum BSG von allen Richtern abgenickt wird. Und wenn der Richter Ihnen sagt, daß Sie erst nach der 3. Stunde zusammensacken ( siehe oben ) und somit theoretisch nur noch einen Anspruch auf eine Arbeitsmarktrente hätten, aber ja durch ihren tatsächlichen Teilzeitarbeitsplatz bewiesen haben, daß dieser Arbeitsmarkt für Sie eben nicht verschlossen ist, ist auch das Thema erledigt : kurz : Hartz4 !!! Selbst wenn Sie jeden Tag in den 3 Stunden ihres minijobs einen kleinen herzinfarkt bekommenund trotzdem die 3 Stunden voll machen, arbeiten sie nach den Beurteilungskriterien des BSG nicht auf Kosten ihrer Gesundheit. Mein Tipp an Sie : Ignorieren Sie den Rentnertipp ( 2 x 900,- Euro im Jahr hinzu..) auf der DRV-Homepage und bleiben Sie zuhause. Nur dann ist Ihre Rente nicht in Gefahr.
Anton Kueperam 07.02.2014 | 12:50
Hallo Herr Kueper! Woher beziehen Sie Ihr wissen? Sind Sie Jurist oder bei der DRV tätig? Grundsätzlich gebe ich Ihnen iin Ihrer oben genannten Äußerung recht.....wer seine Rente nicht verlieren will sollte keinen Minijob ausführen.....da er ja immer gegen einen verwendet werden kann!! MfG Der Rentner
Es hieß Jahrzehnte "auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand"..... Seit Jahren ist wohl der Spruch " auf hoher See ist man in Gottes Hand und vor Gericht in Teufelsküche" ....weit zutreffender :-) Sehen Sie sich doch spasseshalber mal auf YouTube das Video : Kirsten Heisig Geheimsache Selbstmord an. Dann überlegen Sie sich mal, ob ein Richer, egal wo er sitzt, wirklich so "frei in seinen Entscheidungen" ist wie immer geglaubt wird.
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