Eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer kann überprüft werden, muß aber nicht.
Ob eine Kontrolle durchgeführt wird und in welchem Abständen, entscheidet der Arzt des Rentenversicherungsträgers.
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Eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer kann überprüft werden, muß aber nicht.
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