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Nachricht: Kinder zählen doppelt

von Susanne21.09.2007 | 17:34
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In Ihrem Beitrag "Kinder zählen doppelt" ist nicht erwähnt, dass diese Regelungen nur für Kinder gelten, die nach 1990 geboren sind. Ich finde es ist eine Ungleichbehandlung, aber die Richter haben ja schon entschieden, dass es so in Ordnung ist.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Danke Susanne für den Hinweis. Wir haben den Artikel jetzt zusätzlich mit einem Link zu unserem Lexikoneintrag versehen.

Gruß

Redaktion

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Für die Erziehung von Kindern werden in der deutschen Rentenversicherung für jedes Kind, das vor dem 01.01.1992 wurde, längstens für die ersten 12 Kalendermonate Kindererziehungszeiten und für jedes Kind, das nach dem 31.12.1991 geboren wurde, längstens für die ersten 36 Kalendermonate Kindererziehungszeiten angerechnet. Voraussetzung für die Anrechnung ist allerdings, dass ihre Mutter die Kinder während der ersten 12 bzw. 36 Kalendermonate nach der Geburt in Deutschland erzogen hat. Dass sie die portugiesische Staatsangehörigkeit besitzt, ist unerheblich. Für den Fall, dass sie die Kinder im Ausland erzogen hat, können Kindererziehungszeiten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in der deutschen Rentenversicherung angerechnet werden. Sollte dies der Fall sein, empfehlen wir Ihnen, sich schriftlich an den für Ihre Mutter zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden. Für einen Rentenanspruch aus der deutschen Rentenversicherung muß man mindestens 5 Jahre Beitragszeiten nachweisen. Unter der Voraussetzung, dass ihre Mutter die Voraussetzungen für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für alle 4 Kinder erfüllt hat, hätte sie auch die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt. Für eine konkrete Auskunft empfehlen wir Ihrer Mutter, einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei dem für sie zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger zu stellen.

3 Antworten

Hapeam 21.09.2007 | 17:44
Hallo Susanne, Sie haben Recht mit der Ungleichbehandlung. Sie erwähnen " Richter haben .... Wissen Sie dazu das Urteil und von welcher Instanz und ob gegebenenfalls noch ein Einspruch bei Rentenbescheid möglich ist.?
lotscheram 21.09.2007 | 17:45
finde die Aussage: "Kinder zählen doppelt" eher reißerisch aufgemacht als hilfreich. Zutreffend ist zwar, dass es die Regelung für vor 1992 geboren Kinder in diesem Sinne nicht gab, sie trifft aber nur zu, wenn geringe Einkünfte vorliegen. Für alle anderen Fälle der Kindererziehung bleibt es bei der Sachlage, dass für den betroffenen Erziehenden nur die 0,0833 EGPT je Monat wirksam werden, da ist von "Kinder zählen doppelt" nichts zu spüren. Will hier noch einmal auf einen Sachverhalt aufmerksam machen, der meistens für Frauen zutreffend ist, wonach sie für alle vollwertigen Monate bis 1991 einen Anspruch auf Aufwertung haben, wenn der monatliche Durchschnitt aus dem gesamten Versicherungsverlauf und getrennt davon der bis 1991 < 0,0625 EGPT beträgt. Für jeden dieser Monate ist eine Aufwertung mit Entgeltpunkten vorzunehmen, der bis zu 50% der tatsächlichen Bewertung betragen kann, den sie dann zusätzlich erhalten. Darauf sollten Frauen in Ihren Rentenbescheiden achten. Leider ist dieser Sachverhalt aus Renteninformationen nicht erkennbar.
Carl Lewisam 21.09.2007 | 21:33
Meiner mutter als geburtige Portuguisin hat 16 jahren in Deutschland gelebt und hier über ein jahr mit abgaben bei der rentenversicherung gearbeitet, dazu noch 4 kinder hier zur welt gebracht,sonst war sie immer hausfrau gewesen, meiner frage ist,hat sie anspruch auf rente oder nicht?
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