Hallo Reiner,
sie können jederzeit einen Rentenantrag stellen. Die Tatsache, dass Sie arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wurden, führt nicht zwangsläufig zur Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag. Mit einem von Ihnen ggf. gestellten Rentenantrag wird die Umdeutung vom Rentenversicherungsträger geprüft.