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Experten-Antwort

Nachteil bei Erwerbsminderungsrente

von Jonas M.29.08.2024 | 16:11
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Forum, ich bin 44 Jahre alt und Angestellter. Ca. 70.000 Euro BRUTTO / JAHR Jetzt überlege ich freiwillig den Mindestbeitrag für die Schulzeit zwischen 16 und 17 (12 Kalendermonate) nachzuzahlen. Ich würde also ca. 1200 Euro "investieren". Hintergrund: Ich würde dies gern machen um die Wartezeit von 45 Jahren schneller zu erreichen. Mit Nachzahlung wäre dies mit 63 erfüllt. Ohne Nachzahlung erst mit 64. Ohne Nachzahlung wäre also beispielsweise eine Arbeitslosigkeit ab 63 problematisch. Ich möchte gern mit 65 ohne Abschlag in Rente. Problem: Durch Nachzahlung des Mindestbeitrags verringert (!) sich meine mögliche Erwerbsminderungsrente um monatlich ca. 30 Euro ! Die Altersrente würde sich um ca. 5 Euro erhöhen. Frage in die Runde: Würdet ihr in der oben beschriebenen Situation die 1.200 Euro investieren oder Finger weglassen ?? Muss ich vielleicht noch etwas wichtiges beachten, was ich übersehen habe ?? Einerseits würde ich gern die 45 Jahre bereits mit 63 voll haben. Andererseits ärgert mich, dass ich trotz Einzahlung einen Nachteil bei der Erwerbsminderungsrente hätte. Was würden die Rentenexperten in meiner Situation machen ?? Würde mich über viele Tipps / Erfahrungen / Tricks / Ratschläge sehr freuen. Vielen lieben Dank! Mit freundlichen Grüßen Jonas M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Jonas M.

Sie haben sich offensichtlich bereits über alle Vor-und Nachteile informiert. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, wir als Rentenexperten können Ihnen die Entscheidung nicht abnehmen. Wie die Vorredner erläutert haben, kommt es auf Ihre eigene Einschätzung an, inwieweit Sie ggfs. erwerbsgemindert werden bzw. wie Sie Ihre Lebenserwartung schätzen.

 

Der Vorredner "Praxis" hat bereits erläutert, dass Sie auch höhere Beiträge einzahlen können, um die Reduzierung des Erwerbsminderungsrenten-Anspruches zu umgehen.

Die eingezahlten Beiträge können Sie ggfs. steuerlich absetzen, wenden Sie sich hierzu an einen Steuerexperten.

 

Mit freundlichen Grüßen, 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung!

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12 Antworten

Das kann Ihnen niemand abnehmen=am 29.08.2024 | 16:15
Wenn jemand wüsste wie alt Sie werden, oder ob Sie eine Erwerbsminderungsrente benötigen, könnte man Ihnen einen Rat geben. So müssen Sie diese Entscheidung selber treffen, ohne zu wissen, ob es denn die bessere Entscheidung war. So ist halt das Leben!🤷🏻‍♂️
Halloam 29.08.2024 | 17:13
Ja sie haben etwas wichtiges übersehen. Sie sind 44. In 20 Jahren gilt nichts davon mehr.
Maxam 29.08.2024 | 17:37
Ist ja schön, dass man sich beizeiten Gedanken um die Rente macht. Aber bis dahin fließt noch viel Wasser die Elbe runter und was jetzt gilt, kannnin 20 Jahren ganz was anderes sein. Leider müssen Sie sich trotzdem eher entscheiden, was die Nachzahlung von Schulzeiten betrifft. Die Zeiten dafür werden versicherungstechnisch zählen, egal ob es dann mit 65,67 oder 70 in Rente geht.30 Euro Verlust bei der EM-Rente ist jetzt auch nicht so ein Riesenverlust. Sie müssen halt wirklich das Für und das Wider abwägen!
Praxisam 29.08.2024 | 18:34
Jemand der 70k verdient dürfte eine ansprechende Rente bekommen. Da kann man 30 Euro weniger aus der Zurechnungszeit - die ein Geschenk des Gesetzgebers ist - sicherlich verschmerzen. Tipp: Zahlen Sie für die Schulzeit den Höchstbeitrag, dann erhöht das den Wert für die Zurechnungszeit und damit die EM-Rente. Ist letztlich die Frage was Ihnen wichtiger ist. Frühere Altersrente oder höhere EM-Rente.
KSCam 29.08.2024 | 19:44
Zitat von Praxis anzeigenausblenden
Höchstbeträge wären im Hinblick auf EM eher gut. Aber wenn Sie nicht erwerbsgemindert werden, sollten Sie 85 werden, damit es sich für die Altersrente lohnt. In 40 Jahren (oder in Ihrer Todesstunde) wissen Sie was richtig war.
John Doeam 01.09.2024 | 21:11
Hallo Jonas, wir sind im gleichen Alter und ich habe die Nachzahlung aber bereits vor fünf Jahren beantragt. Mein Hauptmotiv war zwar die Erhöhung der Altersrente und als angenehmer Nebeneffekt die 45 Jahre mit 63 zu erreichen, auch aus den von Dir genannten Gründen wegen einer Gefahr (oder Wunsch) der Arbeitslosigkeit zwei Jahre vor Rentenbeginn. Mit Nachfragen im Forum und zahlreichen Berechnungen bin ich dann beim Höchstbeitrag gelandet. Wenn die Möglichkeit des Höchstbeitrag möglich ist, dann als Tipp: Antrag vor dem 45. Geburtstag stellen mit TEILZAHLUNGEN (Raten auf max 5 Jahre waren (sind?) möglich). Hat zwei Vorteile: Geringere Belastung durch die Einzahlung und voller Ansatz bei der Steuer möglich, was bei einer Einmalzahlung in einem Jahr nicht möglich sein dürfte bei dem genannten Bruttoeinkommen, da die absetzbaren Beträge zur Altersvorsorge ausgeschöpft sein dürften. Von der Aussage von KSC, Höchstbeitrag lohnt sich nur wenn man 85 Jahre wird, nicht abschrecken lassen. Ich lese seit Jahren unregelmäßig im Forum mit und meine KSC weiß viel und definitiv mehr als ich, aber da rechnet er falsch. Nix für ungut. Einzahlung ./. Steuererstattung = Nettobelastung Nachzahlung Seit ich 2019 eingezahlt habe, ist der Wert eines Entgeltpunktes (EP) gestiegen. 2019 lag die Amortisationszeit meiner Einzahlung bei ca. 11 Jahren (65 + 11 = 76), durch den gestiegenen Wert der EP nach fünf Jahren bereits bei 8,7 Jahren (65 + ~ 8 Jahren 5 Monaten = 73 Jahre und 5 Monate). Gegenargument ist der 100 % steuerlicher Ansatz bei der (höheren) Rente, aber der Steuerfreibetrag ist auch gestiegen. Wenn ich natürlich vorher das zeitliche segne war es für die Katz, aber das kann es in einer privaten Rentenversicherung, Aktien, Fonds usw. auch sein. Aber deshalb gar nichts zu machen ist in meinen Augen fahrlässig und die tollen Aussage, die ich leider immer wieder lese, keiner weiß was in 20 Jahren ist, ist zwar inhaltlich richtig, aber gilt für beide Seiten. Viel Erfolg beim recherchieren und rechnen und ein langes, gesundes Leben! Beste Grüße JD
Jonas M.am 03.09.2024 | 08:15
Vielen Dank für die Antworten! @John Doe Findest du die Einzahlung des Mindestbeitrags in dem beschriebenem Fall für vertretbar?? Höchstbeitrag ist mir zu viel. Danke Jonas M.
John Doeam 03.09.2024 | 16:15
Das ist wirklich eine individuelle Entscheidung und kann ich für andere nicht beurteilen. FÜR MICH wäre der Mindestbeitrag nicht vertretbar, welbst wenn mein Hauptmotiv wirklich nur der Gewinn eines Jahres an Wartezeit wäre. Allgemein würde ich behaupten, Mindesbeitrag ist nur empfehlenswert um die Mindestwartezeit zu erreichen. Hintergrund ist, das die Wahl der Beitragshöhe Einfluss auf die Gesamstleistungsbewertung für die Grundbewertung hat. Dieser hat nicht nur Einfluss auf die Erwerbsminderungsrente sondern auch auf andere Anrechnungszeiten. Das kommt auf Deinen individuellen Versichersverlauf an, der eben individuell ist. Deshalb war für mich die Untergrenze meines Beitrags mindestens mein bisheriger Durchschnittswert, damit sich weder mein Anspruch auf Alters- noch Erwerbsminderungsrente reduziert.
Jonas M.am 03.09.2024 | 18:13
Hallo John Doe, das ist ja echt kompliziert. Mein Hauptmotiv sind 12 zusätzlich Monate für die 45 Jahre. Im Verlauf habe ich auch Fachschule. Laut Probeberechnung würde die Altersrente trotz Mindestbeitrag minimal steigen. Den Verlust hätte ich wohl nur bei der Erwerbsminderungsrente. Was mich noch interessieren würde. Könnte der Verlust von 30 Euro bei der Erwerbsminderungsrente in Zukunft noch höher werden ?? VG
John Doeam 03.09.2024 | 20:28
Zitat von Jonas M. anzeigenausblenden
Nach dem ich zu meinem letzten Beitrag "Antwort hinzufügen" gedrückt hatte, habe ich Deine Eingangsfrage noch mal gelesen und dann erst wieder Deine Aussage, die Altersrente steigt um Euro 5,- gelesen. Deshalb muss ich meine vorherige Aussage dahingehend korrigeren, da Deine Altersrente bei Mindestbeitrag steigt, es in Deinem Fall schon vertretbar sein dürfte, wenn das Hauptmotiv die 12 Monate sein. Deine Frage, ob der Verlust in Zukunft höher ausfallen könnte, würde ich anders beantworten, da es in meine Augen kein "Verlust" ist und ich bin mir auch nicht sicher, welche Werte der Ewerbsminderungsrente (EMR) Du vergleichst bzw. ich bin mir nicht sicher, welcher Stand in der Probeberechnung herangezogen wird. Problem bei Angabe der EMR ist, das bei einem Vergleich einer Rentenauskunft zum 01.01.2024 mit einer vom z.B. 01.09.2024 eine geringere EMR ausgewiesen wird, da der Arbeitger erst zum 31.12.2024 wieder Entgelte melden wird und die DRV vom 01.01.-01.09.2024 Dein Einkommen 2024 noch nicht kennt und somit berücksichtigen kann. Aber rein die Fakten betrachtet: 1. Du verdienst aktuell über dem Durchschnittsentgelt der Rente, somit sollte Dein druchschnittlicher Gesamtleistungswert steigen, der für eine Zurechnungszeit bei der (EMR) herangezogen wird. 2. Du arbeitest aktuell und somit wird die Zurechnungszeit im Fall einer EMR geringer und es werden weniger Zeiten mit einem geringeren Gesamtleistungswert (bei Mindestbeitrag) zu bewerten sein. Wenn das so bleibt, sollte Dein "Verlust" in meinen Augen nicht höher werden. Zum Beitrag an sich, vielleicht rechnest Du Dir die Nachzahlung mit dem dem Regelbeitrag durch, denn der Höchstbeitrag ist natürlich eine Hausnummer. Wenn ich nicht ganz falsch rechne und Du dann die Ratenzahlung auf fünf Jahre beantragst, sind das aktuell für diese Jahr Euro 1.578,03.
Jonas M.am 04.09.2024 | 07:31
Bei der Proberechnung wurde folgendes verglichen. Versicherungszeiten im Versicherungsverlauf bis 31.12.2023. Aktuelle Erwerbsminderungsrente ohne Nachzahlung: 2000 Euro Brutto Erwerbsminderungsrente nach der Nachzahlung: 1970 Euro Brutto
Jonas M.am 05.09.2024 | 13:12
Hallo @John Doe, ich werden wahrscheinlich Ende diesen Jahres den Mindestbeitrag (1200 Euro) einzahlen. Falls ich dies in den nächsten Jahren bereue bzw. sich dies als falsche Entscheidung entpuppt: Könnte ich diesen Fehler dann noch mit den Ausgleichszahlungen/Sonderzahlungen ab dem 50. Lebensjahr "korriegieren" ?? Vielen Dank für deine Geduld VG Jonas M.
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