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Experten-Antwort

Nachträglich freiwillig versichern

von Steffen Stundzig28.12.2013 | 14:02
1595 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich war bis Ende 2012 in Festanstellung und bin seit 1.1.2013 Freiberufler in der IT. Nun überlege ich, ob ich mach nachträglich zum 1.1.2013 freiwillig rentenversichern kann. Ich würde ungern meine vorher eingezahlten Beiträge verlieren. Können Sie mir sagen ob das möglich ist? Leider ist heute niemand mehr an der Hotline erreichbar. Vielen Dank. MfG Steffen...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steffen Stundzig,

den Ausführungen von Toni schließen wir uns an.

Bitte lassen Sie sich zuvor jedoch beraten, ob und inwieweit eine freiwillige Beitragszahlung für Sie sinnvoll ist. Entsprechende Beratungssstellen finden Sie auf unserer Internetseite www.deutsche-rentenverscherung.de im Bereich "Service" unter dem Punkt "Beratungstelle finden".

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

mitleser1954am 28.12.2013 | 14:38
ich glaube, daß es bis Ende März möglich ist. Siehe Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Rufen Sie doch nächste Woche beim Servicetelefon an. (0800 1000 4800, Montag bis Donnerstag 7.30 bis 19.30 Uhr und Freitag bis 15.30 Uhr.) mfg
Toniam 28.12.2013 | 16:10
Hallo Steffen, du kannst noch bis März freiwillige Beiträge für das komplette Jahr 2013 zahlen. Die Formulare kannst du auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung runterladen oder du stellst telefonisch oder schriftlich formlos einen Antrag auf Zahlung von freiwilligen Beiträgen und lässt dir die Formulare zuschicken. Grüße
W*lfgangam 28.12.2013 | 16:49
Hallo Steffen, bevor Sie in die freiwillige Versicherung einsteigen, vorher zwingend beraten lassen, ob es überhaupt sinnvoll ist (Rendite, Versicherungsjahre, Rentenansprüche). Für Sie - als vermutlich jüngere Generation - wäre evtl. eine Pflichtversicherung (auf Antrag) sinnvoller - Erhalt Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Das nächste Rathaus zur Rentenberatung finden Sie in Ihrer Nähe, die nächste Beratungsstelle der DRV vielleicht auch. Zeit ist noch, bis zum 31.03.2014 muss nur erst mal nur der Antrag für freiwillige Beiträge gestellt werden. Für die Pflichtversicherung haben Sie voraussichtlich bis Ende 2014 Zeit (im Hinblick auf Sicherung des Erwerbsminderungsrentenanspruchs). Gruß w. PS: Ihre Beiträge sind schon "verloren", die sind längst an den nächsten Rentner ausgezahlt ;-) Aber, die Zeiten in Ihrem Rentenkonto bleiben für alle Zeiten so stehen - auch wenn Sie nichts mehr in die DRV investieren.
Steffen Stundzigam 28.12.2013 | 17:47
Hallo, vielen Dank für diese ausführlichen Antworten. VG Steffen...
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