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Experten-Antwort

Nachträgliche Änderung beim Rentenantrag

von Christian23.07.2018 | 19:34
2530 Ansichten
8 Antworten
Hallo, ich habe einen Rentenantrag zum 01.08.2018 als besonders langjähriger Versicherter gestellt. Leider habe ich erst nach Abgabe durch meine aktuellste Rentenauskunft festgestellt, dass ich die Wartezeit für besonders langjährige Versicherte nicht erfüllt habe. Kann ich jetzt den Rentenbeginn auf den 01.11.2018 als langjährig Versicherter (natürlich mit Rentenabschlägen) verschieben oder muss ich dafür einen neuen Rentenantrag abgeben? Vielen Dank im voraus für die Hilfe!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.07.2018 | 08:47

Hallo Christian,

Sie können Ihren Rentenversicherungsträger schriftlich über die gewünschte Änderung informieren.

7 Antworten

Vogelam 23.07.2018 | 19:55
Rufen Sie morgen Ihre zuständige RV an und klören den Sachverhalt.
Fastrentneram 23.07.2018 | 20:01
Es ist mir zwar ein Rätsel wie so etwas passieren kann, aber so lange Sie den Rentenbescheid noch nicht in Händen haben und die vierwöchige Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie den Antrag noch verändern. Informieren Sie telefonisch Ihren zuständigen Rententräger und schicken Sie formlos ein kurzes Schreiben hinterher, in dem Sie um Verschiebung des Rentenbeginns bitten. Haben Sie denn im Vorfeld der Antragstellung keinerlei Rentenberatung in Anspruch genommen?
W*lfgangam 23.07.2018 | 20:24
Hallo Christian, das erledigt Ihre DRV automatisch für Sie. Sie werden ein dementsprechendes Info-Schreiben erhalten, ob Sie - da Sie die 45 Jahre nicht erreichen - die Altersrente für 'nur' langjährig Versicherte zum gewünschten Rentenbeginn haben wollen. Können Sie natürlich abkürzen/beschleunigen, wenn Sie den hier mitgeteilten Sachverhalt umgehend Ihrer DRV mitteilen. Gruß w. PS.: Haben Sie den Rentenantrag etwa selber gestellt/sich da durchgequält, ohne eine wissende Beratungsstelle dafür zu kontaktieren/welche Altersrentenart überhaupt möglich ist?
Kaiseram 24.07.2018 | 07:15
Es ist mir zwar ein Rätsel wie so etwas passieren kann, aber so lange Sie den Rentenbescheid noch nicht in Händen haben und die vierwöchige Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie den Antrag noch verändern. Informieren Sie telefonisch Ihren zuständigen Rententräger und schicken Sie formlos ein kurzes Schreiben hinterher, in dem Sie um Verschiebung des Rentenbeginns bitten. Haben Sie denn im Vorfeld der Antragstellung keinerlei Rentenberatung in Anspruch genommen?
Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat und nicht 4 Wochen! Mal im SGG nachlesen. Lesen bildet!
Gut, dass es Leute wie Sie gibt, die aufpassen. Wo Ihr Hinweis in diesem Fall auch so immens wichtig ist. Was würde dieses Forum nur ohne solche Leute machen? :-)
Vermutlich deine Fehlinfos für richtig halten.
Dann erläutere mal, wann die Monatsfrist genau beginnt und welche Auswirkungen es hat, wenn der Fristbeginn und das Fristende auf ein Wochenende fallen. Interessiert zwar im konkreten Fall niemanden, aber Besserwisser wie Du können dann auch Ihren Senf hinzugeben und dürfen sich auch wichtig fühlen!
DRVleram 24.07.2018 | 11:53
Erweitern Sie Ihren Antrag vom XX.XX. einfach schriftlich um die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem gewünschten Rentenbeginn und alles ist in Butter.
chiam 24.07.2018 | 18:46
Rufen Sie morgen Ihre zuständige RV an und klören den Sachverhalt.
was meinen Sie konkret mit klören?
Höchstwahrscheinlich „klären“.
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