Hallo Christian,
Sie können Ihren Rentenversicherungsträger schriftlich über die gewünschte Änderung informieren.
Es ist mir zwar ein Rätsel wie so etwas passieren kann, aber so lange Sie den Rentenbescheid noch nicht in Händen haben und die vierwöchige Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie den Antrag noch verändern.
Informieren Sie telefonisch Ihren zuständigen Rententräger und schicken Sie formlos ein kurzes Schreiben hinterher, in dem Sie um Verschiebung des Rentenbeginns bitten.
Haben Sie denn im Vorfeld der Antragstellung keinerlei Rentenberatung in Anspruch genommen?
Dann erläutere mal, wann die Monatsfrist genau beginnt und welche Auswirkungen es hat, wenn der Fristbeginn und das Fristende auf ein Wochenende fallen. Interessiert zwar im konkreten Fall niemanden, aber Besserwisser wie Du können dann auch Ihren Senf hinzugeben und dürfen sich auch wichtig fühlen!Vermutlich deine Fehlinfos für richtig halten.Gut, dass es Leute wie Sie gibt, die aufpassen. Wo Ihr Hinweis in diesem Fall auch so immens wichtig ist. Was würde dieses Forum nur ohne solche Leute machen? :-)Es ist mir zwar ein Rätsel wie so etwas passieren kann, aber so lange Sie den Rentenbescheid noch nicht in Händen haben und die vierwöchige Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie den Antrag noch verändern. Informieren Sie telefonisch Ihren zuständigen Rententräger und schicken Sie formlos ein kurzes Schreiben hinterher, in dem Sie um Verschiebung des Rentenbeginns bitten. Haben Sie denn im Vorfeld der Antragstellung keinerlei Rentenberatung in Anspruch genommen?Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat und nicht 4 Wochen! Mal im SGG nachlesen. Lesen bildet!
Höchstwahrscheinlich „klären“.Rufen Sie morgen Ihre zuständige RV an und klören den Sachverhalt.was meinen Sie konkret mit klören?
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