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Experten-Antwort

Nachträgliche Änderung des Rentenschbescheids, wg. voller Erwerbsminderung

von artep6725.04.2016 | 15:03
1382 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, im Februar erhielt ich einen Rentenbescheid wg. voller Erwerbsminderung rückwirkend zum 01.10.2015. Mein Beschäftigungsverhältnis endete demnach zum 29.02.2016. Nun habe ich im April eine Änderung rückwirkend zum 01.09.2014 erhalten. Hat das noch Auswirkungen auf mein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst? Lt. §33 TVöD endet es mit Ablauf des Monats in dem der Bescheid zugestellt wurde. Welcher Bescheid zählt? Wenn meine Arbeitsverhältnis erst zum 30.04.16 enden würde, erhöht sich der Anspruch auf Urlaubtage.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Fragen des Arbeits- und Tarifrechts nicht beantworten kann, bitte frage Sie beim Arbeitgeber, einer Gewerkschaft oder beim Personalrat bzw. Betriebsrat nach.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Kuhtipp15am 25.04.2016 | 15:16
Im Bescheid vom April 2016 steht mit Sicherheit (auf Seite 2), dass der Bescheid vom Februar 2016 nach § 44 SGB X aufgehoben wird. Was das für Auswirkung auf Ihr Arbeitsverhältnis hat, sollten Sie bei Ihrer Personalabteilung erfragen.
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