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Experten-Antwort

Nachträgliche Anerkennung von Rentenbezugszeiten

von Andreas Veit22.12.2013 | 10:54
2058 Ansichten
7 Antworten

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Hallo zusammen, meiner Mutter wurden bei Ihrer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nachträglich die Rentenbezugszeiten anerkannt. Es handelt sich dabei um 24 Monate, die laut dem neuen Rentenbescheid zusammen 1,5648 Entgeltpunke ausmachen. Durch diese zusätzlichen 24 Monate bzw. 1,5648 Entgeltpunke bekommt meine Mutter 6,97€ (Brutto 7,76€) mehr Rente im Monat. Mir scheint es auf den ersten Blick viel zu wenig, auch wenn es sich bei diesen 24 Monaten um beitragsfreie Zeiten handelt (Anrechnungszeiten wegen Rentenbezugs). Hat hier alles seine Richtigkeit oder habe ich mit dem nächsten Fehler der Sachbearbeiter zu tun? Vielen Dank im Voraus!

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Veit,

wie User Jonas schreibt, bringt Ihnen eine Ferndiagnose in diesem Forum nichts.

Fakt ist, ich schließe mich Jonas an: "...Ich würde Ihnen raten, sich telefonisch mit dem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen, oder mit dem Bescheid eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen...."

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas Veit,

ohne Einsicht in die Akte wird die unterschiedliche Ermittlung der Entgeltpunkte Ihrer Mutter nicht zu klären sein.

Bitte legen Sie vorsorglich Widerspruch gegen den Bescheid ein und bitten um Erläuterung bzw. Überprüfung der zugrunde liegenden Daten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 22.12.2013 | 15:08
Wer soll das im Forum bewerten können? Dazu muss man den ganzen Fall kennen und das sprengt die Grenzen eines Internetforums.....
Andreas Veitam 22.12.2013 | 16:50
Ich habe ja nicht erwartet, dass mir einer die Entgeltpunkte für diesen Zeitraum ausrechnet. Ich möchte nur wissen, ob diese knapp 7€ mehr Rente den errechneten 1,5648 Entgeltpunken so in etwa entsprechen.
Jonasam 22.12.2013 | 22:59
Hallo Herr Veit. 1 Entgeltpunkt entspricht 28,14 Euro. Sollte Ihre Mutter 1,5648 Entgeltpunkte mehr haben, können die 7,76 Euro natürlich nicht stimmen. Ich würde Ihnen raten, sich telefonisch mit dem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen, oder mit dem Bescheid eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen. Eine komplette Lösung werden Sie hier nicht erhalten. MfG Jonas
Andreas Veitam 24.12.2013 | 14:29
Hallo Jonas und Experte, ich danke Ihnen sehr für Ihre Antworten. Ich werde Ihrem Rat folgen und eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen. Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch!
Andreas Veitam 29.12.2013 | 12:44
Hallo nochmal, auf einen Termin bei der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung muss ich leider noch lange warten. Muss wohl erst vorsorglich einen Widerspruch einlegen. Ich habe jetzt die Rentenbescheide vor und nach der Anerkennung der zusätzlichen Rentenbezugszeiten verglichen und mir wurde erstmals klar, warum es trotz der zusätzlichen 24 Monate im Endeffekt weniger Entgeltpunkte als zuvor gibt. Im Rentenbescheid vor der Anerkennung wurden die Entgeltpunkte folgendermaßen gerechnet: 01.01.69 – 31.05.69 – 3.195,42 DM x 0,7 : 11.839 DM = 0,1889 Punkte Und im aktuellen Bescheid: 01.01.69 – 31.05.69 – 3.195,42 DM x 0,6 : 11.839 DM = 0,1619 Punkte Könnte es einen Grund geben, warum der Faktor geändert wurde? Liegt doch wohl nicht im Ermessen des Sachbearbeiters?
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