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Experten-Antwort

Nachträgliche Besteuerung der eingestellten Erziehungsrente

von Höflich09.11.2010 | 22:16
2053 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Mitarbeiter der Rentenversicherung, von 2001 bis 2009 bezog ich als Unterhaltsersatz für Geschiedene die Erziehungsrente in unterschiedlichen Höhen, da diese einkommensabhängig ist und ich meine Arbeits- und Einkommenssituation immer auch in Einklang mit meiner alleinerziehenden Situation brachte. Ist eine Besteuerung oder eine nachträgliche Besteuerung möglich ? Freundliche Grüße und Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.11.2010 | 08:56

Die Renten sind als Einnahmequelle schon jeher einkommenssteuerpflichtig. In welcher Höhe und Prozent hängt von den anderen Einnahmen ab. Bitte erfragen Sie dies bei einem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.

2 Antworten

-_-am 09.11.2010 | 23:16
Weit verbreitet ist die Annahme, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung seien generell steuerfrei gewesen. Dieser falsche Eindruck konnte entstehen, weil die meisten Rentner bis Ende 2004 wegen der sogenannten Ertragsanteilsbesteuerung der Renten keine Steuer zu zahlen hatten. Die Besteuerung von Renten und die steuerliche Freistellung von Beiträgen zur Altersvorsorge hat sich seit 2005 grundlegend geändert. Sind Sie bereits Rentner, informiert Sie die Deutsche Rentenversicherung mit den Anpassungsmitteilungen beziehungsweise seit 2005 in Ihrem Rentenbescheid über Ihre Steuerpflicht als Rentner. Genauere Auskünfte und konkrete Antworten zu Einzelfällen können und dürfen Ihnen nur die zuständigen Finanzämter, die Lohnsteuerhilfevereine oder die Steuerberater geben. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen: http://www.bundesfinanzministerium.de… Die Deutsche Rentenversicherung stellt unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… eine leicht verständliche Broschüre zum Thema zur Verfügung.
Falsches Forumam 10.11.2010 | 07:06
Sehr geehrte Höflich, wie sie sicher wissen, ist das sogenannte Finanzamt für die Besteuerung von Leistungen zuständig. Daher wäre es wohl logisch und auch sinnvoll sich mit dieser Frage an diese Stelle zu wenden. Alternativ wäre auch ein sogenannter Steuerberater ein richtiger und sinnvoller Ansprechpartner.
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