Hallo orni,
Einmalzahlungen, die eindeutig für ein Beschäftigungsverhältnis vor dem Rentenbeginn gezahlt werden, werden nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt. Wenn das Beschäftigungsverhältnis über den Rentenbeginn noch andauerte, muss im Einzelfall genauer geprüft werden. Sie sind aber auf jeden Fall verpflichtet, diese Zahlung Ihrem Rententräger mitzuteilen.