Mit was üben die denn "Druck" aus?
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Naja, die im Sekriteriat sagen zu mir, das ich diese "Gesundschreibung" vorlegen muss und es liege in meiner Verantwortung diese zu beschaffen, auch wenn das Krankenhaus sich querstellt. Auf meine Frage hin, was passieren würde, wenn das Krankenhaus mir diesen Wisch nicht ausstellt, antwortete man mir das selbe. Was die genaue Konsequenz für mich im Falle des nicht einreichens dieser Gesundschreibung ist, wollte man mir jedoch nicht sagen.
Da ich die Rechtslage zurzeit nicht kenne, werde ich alles versuchen, um der Aufforderung des BfW Folge zu leisten. Ich will dort meine Umschulung friedlich zu Ende machen und keinen unnötigen Ärger.
Falls es in meiner Situation irgendeine abweichende Regelung zu den normalen Arbeitsrechtlichen Vorschriften gibt und ich doch Verpflichtet bin eine Gesundschreibung dem BfW vorzulegen, dann ist der Ärger nachher groß. In diesem Falle, dann wäre mein nächster Schritt die kassenärztliche Vereinigung einzuschalten um das Krankenhaus dazu zu bewegen mir diese Gesundschreibung auszustellen. Da dieser Schritt für alle beteiligten incl. den Ärzten im Krankenhaus eine gewisse unnötige Arbeitsbelastung zur Folge hat, würde ich das gerne vermeiden. Deshalb suche ich hier nach einem Rat.
Erst wenn ich mir zu 100 % sicher bin, das diese Gesundschreibung in meinem Falle nicht erforderlich ist, kann ich versuchen gemeinsam mit dem BfW eine andere Lösung zu finden.
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Was soll es denn für einen Ärger geben? Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen, die können Dir gar nichts.
Eine "Gesundschreibung" wird Dir kein Arzt schreiben, weil es die schlicht und einfach nicht gibt.