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Experten-Antwort

Nachträgliche Gesundschreibung um trotz AU am Unterricht teilnehmen zu dürfen

von Ghostwriter25.08.2018 | 21:02
396 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich mache zurzeit eine Umschulung im Rahmen einer beruflichen Reha in einem Berufsförderungswerk. Leider musste ich ins Krankenhaus und wurde ab Aufnahmetag von der Klinik 14 Tage arbeitsunfähig geschrieben. Nach einer Woche wurde ich entlassen, 3 Tage später ging es mir wieder so gut, das ich am Unterricht teilgenommen habe. Jetzt möchte das Berufsförderungswerk für die Tage an denen ich trotz AU am Unterricht teilgenommen habe eine nachträgliche Aufhebung der AU (Gesundschreibung). Das Krankenhaus stellt sich quer diese Gesundschreibung auszustellen, weil die das anscheinend nicht für nötig halten. Das Berufsförderungswerk benötigt diese Gesundschreibung jedoch, um das dem Kostenträger der DRV zu melden. Die müssen da irgendetwas in Ihr IT System eintragen, was ohne diese Gesundschreibung angeblich nicht geht. Der Wortlaut einer Ärztezeitschrift: "Arbeitsrechtlich betrachtet gibt es die Gesundschreibung für Arbeitnehmer nicht. Ein erneuter Arztbesuch, um sich wieder gesund schreiben zu lassen, ist für Arbeiter und Angestellte aus rechtlicher Sicht nicht notwendig, wenn sie vor Ablauf der Krankschreibung arbeiten gehen wollen. Schließlich stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Krankmeldung beim Arbeitgeber, lediglich eine Prognose und kein Arbeitsverbot dar. " Meine Frage: Ist diese Gesundschreibung in meinem Falle überhaupt notwendig? Braucht der Kostenträger das überhaupt? Was sind meine rechtlichen Konsequenzen, wenn ich diese Gesundschreibung nicht wie gefordert beim BfW einreiche? Die vom BfW üben Druck auf mich aus, diese Bescheinigung einzureichen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es fällt schwer, den Sachverhalt allgemein aus der Ferne zu beantworten.

Das BfW hat Ihre Anwesenheit am Unterricht akzeptiert ohne die Gesundschreibung einzufordern. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Coach im BfW. Sofern Sie dort erfolglos bleiben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihren Reha-Fachberater.

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10 Antworten

Ghostwriteram 26.08.2018 | 08:52
Naja, die im Sekriteriat sagen zu mir, das ich diese "Gesundschreibung" vorlegen muss und es liege in meiner Verantwortung diese zu beschaffen, auch wenn das Krankenhaus sich querstellt. Auf meine Frage hin, was passieren würde, wenn das Krankenhaus mir diesen Wisch nicht ausstellt, antwortete man mir das selbe. Was die genaue Konsequenz für mich im Falle des nicht einreichens dieser Gesundschreibung ist, wollte man mir jedoch nicht sagen. Da ich die Rechtslage zurzeit nicht kenne, werde ich alles versuchen, um der Aufforderung des BfW Folge zu leisten. Ich will dort meine Umschulung friedlich zu Ende machen und keinen unnötigen Ärger. Falls es in meiner Situation irgendeine abweichende Regelung zu den normalen Arbeitsrechtlichen Vorschriften gibt und ich doch Verpflichtet bin eine Gesundschreibung dem BfW vorzulegen, dann ist der Ärger nachher groß. In diesem Falle, dann wäre mein nächster Schritt die kassenärztliche Vereinigung einzuschalten um das Krankenhaus dazu zu bewegen mir diese Gesundschreibung auszustellen. Da dieser Schritt für alle beteiligten incl. den Ärzten im Krankenhaus eine gewisse unnötige Arbeitsbelastung zur Folge hat, würde ich das gerne vermeiden. Deshalb suche ich hier nach einem Rat. Erst wenn ich mir zu 100 % sicher bin, das diese Gesundschreibung in meinem Falle nicht erforderlich ist, kann ich versuchen gemeinsam mit dem BfW eine andere Lösung zu finden.
Grokoam 26.08.2018 | 08:05
Mit was üben die denn "Druck" aus?
Marryam 26.08.2018 | 10:37
Zitat von Groko anzeigenausblenden
Groko schrieb

Mit was üben die denn "Druck" aus?

[/quote]

Naja, die im Sekriteriat sagen zu mir, das ich diese "Gesundschreibung" vorlegen muss und es liege in meiner Verantwortung diese zu beschaffen, auch wenn das Krankenhaus sich querstellt. Auf meine Frage hin, was passieren würde, wenn das Krankenhaus mir diesen Wisch nicht ausstellt, antwortete man mir das selbe. Was die genaue Konsequenz für mich im Falle des nicht einreichens dieser Gesundschreibung ist, wollte man mir jedoch nicht sagen.

Da ich die Rechtslage zurzeit nicht kenne, werde ich alles versuchen, um der Aufforderung des BfW Folge zu leisten. Ich will dort meine Umschulung friedlich zu Ende machen und keinen unnötigen Ärger.

Falls es in meiner Situation irgendeine abweichende Regelung zu den normalen Arbeitsrechtlichen Vorschriften gibt und ich doch Verpflichtet bin eine Gesundschreibung dem BfW vorzulegen, dann ist der Ärger nachher groß. In diesem Falle, dann wäre mein nächster Schritt die kassenärztliche Vereinigung einzuschalten um das Krankenhaus dazu zu bewegen mir diese Gesundschreibung auszustellen. Da dieser Schritt für alle beteiligten incl. den Ärzten im Krankenhaus eine gewisse unnötige Arbeitsbelastung zur Folge hat, würde ich das gerne vermeiden. Deshalb suche ich hier nach einem Rat.

Erst wenn ich mir zu 100 % sicher bin, das diese Gesundschreibung in meinem Falle nicht erforderlich ist, kann ich versuchen gemeinsam mit dem BfW eine andere Lösung zu finden.

[/quote]

Was soll es denn für einen Ärger geben? Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen, die können Dir gar nichts.

Eine "Gesundschreibung" wird Dir kein Arzt schreiben, weil es die schlicht und einfach nicht gibt.

Kann es evtl. sein, das das BfW während einer gültigen AU vom Kostenträger weniger Geld bekommt und die dann einfach ein Abrechnungsproblem haben? Nicht das das BfW dann eine Rechnung für die Tage schreibt, an denen es eine nicht vergütete Leistung erbracht hat. Die saugen sich so etwas bestimmt nicht aus den Fingern, wenn es nicht notwendig ist.
Grokoam 26.08.2018 | 10:16
Zitat von Ghostwriter anzeigenausblenden
Mit was üben die denn "Druck" aus?
Naja, die im Sekriteriat sagen zu mir, das ich diese "Gesundschreibung" vorlegen muss und es liege in meiner Verantwortung diese zu beschaffen, auch wenn das Krankenhaus sich querstellt. Auf meine Frage hin, was passieren würde, wenn das Krankenhaus mir diesen Wisch nicht ausstellt, antwortete man mir das selbe. Was die genaue Konsequenz für mich im Falle des nicht einreichens dieser Gesundschreibung ist, wollte man mir jedoch nicht sagen. Da ich die Rechtslage zurzeit nicht kenne, werde ich alles versuchen, um der Aufforderung des BfW Folge zu leisten. Ich will dort meine Umschulung friedlich zu Ende machen und keinen unnötigen Ärger. Falls es in meiner Situation irgendeine abweichende Regelung zu den normalen Arbeitsrechtlichen Vorschriften gibt und ich doch Verpflichtet bin eine Gesundschreibung dem BfW vorzulegen, dann ist der Ärger nachher groß. In diesem Falle, dann wäre mein nächster Schritt die kassenärztliche Vereinigung einzuschalten um das Krankenhaus dazu zu bewegen mir diese Gesundschreibung auszustellen. Da dieser Schritt für alle beteiligten incl. den Ärzten im Krankenhaus eine gewisse unnötige Arbeitsbelastung zur Folge hat, würde ich das gerne vermeiden. Deshalb suche ich hier nach einem Rat. Erst wenn ich mir zu 100 % sicher bin, das diese Gesundschreibung in meinem Falle nicht erforderlich ist, kann ich versuchen gemeinsam mit dem BfW eine andere Lösung zu finden.
Was soll es denn für einen Ärger geben? Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen, die können Dir gar nichts. Eine "Gesundschreibung" wird Dir kein Arzt schreiben, weil es die schlicht und einfach nicht gibt.
Grokoam 26.08.2018 | 10:39
Zitat von Marry anzeigenausblenden
Was soll es denn für einen Ärger geben? Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen, die können Dir gar nichts. Eine "Gesundschreibung" wird Dir kein Arzt schreiben, weil es die schlicht und einfach nicht gibt.
Kann es evtl. sein, das das BfW während einer gültigen AU vom Kostenträger weniger Geld bekommt und die dann einfach ein Abrechnungsproblem haben? Nicht das das BfW dann eine Rechnung für die Tage schreibt, an denen es eine nicht vergütete Leistung erbracht hat. Die saugen sich so etwas bestimmt nicht aus den Fingern, wenn es nicht notwendig ist.
Das ist wahrscheinlich so. Eine "Gesundschreibung" wird es trotzdem nicht geben.
Schorscham 26.08.2018 | 12:00
Zitat von Groko anzeigenausblenden
Groko schrieb

Mit was üben die denn "Druck" aus?

[/quote]

Naja, die im Sekriteriat sagen zu mir, das ich diese "Gesundschreibung" vorlegen muss und es liege in meiner Verantwortung diese zu beschaffen, auch wenn das Krankenhaus sich querstellt. Auf meine Frage hin, was passieren würde, wenn das Krankenhaus mir diesen Wisch nicht ausstellt, antwortete man mir das selbe. Was die genaue Konsequenz für mich im Falle des nicht einreichens dieser Gesundschreibung ist, wollte man mir jedoch nicht sagen.

Da ich die Rechtslage zurzeit nicht kenne, werde ich alles versuchen, um der Aufforderung des BfW Folge zu leisten. Ich will dort meine Umschulung friedlich zu Ende machen und keinen unnötigen Ärger.

Falls es in meiner Situation irgendeine abweichende Regelung zu den normalen Arbeitsrechtlichen Vorschriften gibt und ich doch Verpflichtet bin eine Gesundschreibung dem BfW vorzulegen, dann ist der Ärger nachher groß. In diesem Falle, dann wäre mein nächster Schritt die kassenärztliche Vereinigung einzuschalten um das Krankenhaus dazu zu bewegen mir diese Gesundschreibung auszustellen. Da dieser Schritt für alle beteiligten incl. den Ärzten im Krankenhaus eine gewisse unnötige Arbeitsbelastung zur Folge hat, würde ich das gerne vermeiden. Deshalb suche ich hier nach einem Rat.

Erst wenn ich mir zu 100 % sicher bin, das diese Gesundschreibung in meinem Falle nicht erforderlich ist, kann ich versuchen gemeinsam mit dem BfW eine andere Lösung zu finden.

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Was soll es denn für einen Ärger geben? Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen, die können Dir gar nichts.

Eine "Gesundschreibung" wird Dir kein Arzt schreiben, weil es die schlicht und einfach nicht gibt.

Doch, die gibt es: https://www.praktischarzt.de/blog/gesund-schreiben-lassen/ Zitat: "Falls ein neuer Zettel vom Doktor das eigene Gewissen – oder einen störrischen Chef – beruhigt, muss mit Kosten für die Ausstellung der Gesundschreibung gerechnet werden. Weil das Gegenstück zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Kassenleistung darstellt, erheben viele Arztpraxen eine Gebühr in Höhe von fünf bis zehn Euro, wenn Patienten sich gesund schreiben lassen möchten. Daher empfiehlt es sich, die Gesundschreibung nur auf medizinisch begründete Sachverhalte zu beschränken. Laut Robert-Koch-Institut zählen primär Erkrankungen mit hoher Übertragungsrate, schlechter Behandelbarkeit oder schwererem Krankheitsverlauf dazu." (Zitat ende!) MfG
XxXam 27.08.2018 | 06:05
Glaube diese Frage kann letztendlich nur ein Experte vom Kostenträger beantworten, weil um diese Frage zu beantworten müsste man wissen, wie der Kostenträger in solche einem Falle mit dem BfW abrechnet. Es kann durchaus sein, das der Kostenträger vom BfW diese Gesundschreibung sehen möchte. Aber dann würde mich auch mal interessieren auf welcher rechtlichen Grundlage etwas verlangt wird, was arbeitsrechtlich nicht existiert.
Rentenschmiedam 27.08.2018 | 13:00
Hallo und Mahlzeit! Also vielleicht wenden Sie sich mit dem Problem auch mal an Ihren zuständigen Rehafachberater, dem solche Fälle wohl schon öfter mal untergekommen sind. Mit besten Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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