Zeiten der Arbeitslosigkeit wurden im Jahr 1954 auf Arbeitslosenmeldekarten eingetragen. Sofern ihre Mutter im Besitz einer solchen Karte ist, empfehlen wir Ihnen, ein Antrag auf Überprüfung der Rentenhöhe gem. § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch beim zuständigen Rententräger zu stellen.