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Nachträgliche Rentenanpassung EU-Rente

von Paul16.03.2008 | 11:29
1767 Ansichten
4 Antworten
Hallo, in dem Beitrag vom 01.01.2008, 18:27 Uhr hatte ich Ihnen schon einmal einen Beitrag erstellt. Es ging darum, ob meine Rente noch nachträglich gekürzt werden kann wenn die Leistungen teilweise aus Polen kommen würden. Das Verfahren ist noch immer offen und mir kann keine Auskunft gegeben werden. Da ich aus Polen nach Deutschland über Österreich geflüchtet bin habe ich in Österreich Asyl beantragt. Der Polnische träger wollte nun wissen wann ich nach Österreich übersiedelte und ob die Aufenthaltserlaubnis auf Dauer oder befristet war. In einem Schreiben das ich vom Österreichischem Staatsarchiv beantragt habe steht nun, dass bewiesen ist, dass ich Asylerber(vorläufige Aufenthaltsberechtigung) war. Da ich vor erlassung eines Feststellungsbescheides Österreich verlassen habe, wurde das Feststellungsverfahren nicht fortgeführt. Meine Frage: Zählt die Zeit in Österreich nun als Übersiedelung und verliere ich dadurch den Aussiedlerstatus? Und gilt der Vertrag von 1975 dann nicht mehr für mich? Der Aufenthalt in Österreich ging vom 10.06.1971-09.08.1971. Vielen Dank Paul

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.03.2008 | 09:20

Die Anwendung des deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommens vom 09.10.1975 (DPSVA 1975) setzt einen dauernden gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet mit einem Zuzug vor dem 01.01.1991 voraus. Es gilt weiter, solange der gewöhnliche Aufenthalt hier beibehalten wird.

Die Anwendung des DPSVA 1975 ist unabhängig von einer möglichen Vertriebeneneigenschaft.

Da durch das Zusammenspiel von DPSVA 1975, dem Fremdrentenrecht (FRG) und den EG-Vorschriften (VO (EWG) 1408/71) sich unterschiedliche Konstellationen ergeben können, ist eine erschöpfende Auskunft in diesem Forum - ohne genaue Kenntnis der einzelnen Versicherungstatbestände - nicht möglich.

Ich rate Ihnen daher, sich bei offenen Fragen an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden, der Sie sicherlich zu allen Fragekomplexen ausführlich und kompetent beraten wird.

3 Antworten

?-?am 16.03.2008 | 14:08
warum fragen sie in Deutschland nach einer polnisch/österreichischen Rente ?
Mam 18.03.2008 | 13:23
Ganz einfach : Weil es ein sogenanntes Deutsch-Polnisches-Sozialversicherungsabkommen (DPSVA) gibt... Von einer "polnisch/österreichischen Rente" ist doch überhaupt nicht die Rede, es geht schlicht um die weitere Anwendbarkeit des oben genannten Abkommens.
Wolfgangam 18.03.2008 | 16:07
> Meine Frage: Zählt die Zeit in Österreich nun als Übersiedelung und verliere ich dadurch den Aussiedlerstatus? Hallo Paul, diese Frage sollte die Vertriebenenstelle der örtlichen Stadt/Kreisverwaltung klären können. Gruß w.
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