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Experten-Antwort

Nachträgliche Umdeutung nach § 116 Abs. 2 SGB VI

von aha05.11.2014 | 09:13
2241 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo alle und Experten, durch querlesen von a-z, bin ich plötzlich hierauf gestoßen, also o.g. Umdeutung. Die Experten-Antw. von 2010 las ich, daher meine Frage dazu. Seit längerer Zeit AU,mit Teil-EU-Rente unbefr.. Vor 2 Jahren stellte ich auch Antrag auf volle EU-Rente, auch wurde ich von der Krankenkasse aufgefodert, das sog. direktionsrecht? Mir wurde im Eilverfahren ne Kur für ein paar Wochen zugetan, diese musste ich aber ablehnen, wegen verschiedenster Probleme im häuslichen. So dass ich nicht reisefähig war und auch die länge der Kur habe nicht antreten können. So mit wurde auch die volle EU damals abgelehnt. Nun wollte ich im Dezember einen neuen Anrag stellen auf volle, ist dann damit zu rechnen, dass die DRV rückwirkend die volle gewährt ab 2012? Denn mein Jahr Alg 1 ist auch schon um. Oder wie ist das zu verstehen? Danke im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo aha,

ob der vor zwei Jahren gestellte Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation noch als Antrag auf Rente gelten kann, kann nur im Rentenantragsverfahren geklärt werden. Stellen Sie daher einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung beim zuständigen Rentenversicherungsträger.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo aha,

aufgrund des Widerspruchsverfahrens ist das damalige Verfahren abgeschlossen. Wenn Sie jetzt einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen, ist ihr Dispositionsrecht von der Krankenkasse nicht mehr eingeschränkt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

=//=am 05.11.2014 | 09:47
Zunächst einmal: es handelt sich um ein eingeschränktes Dispositionsrecht. D.h., dass Sie bei Krankengeldbezug nicht selbst ohne Folgen (Einstellung des KG nach 10 Wochen) entscheiden können, z.B. einen Reha-Antrag nicht zu stellen. Ob der damalige Reha-Antrag von 2012 tatsächlich noch umgedeutet wird, wage ich zu bezweifeln. Stellen Sie den Umwandlungsantrag so schnell wie möglich, denn wenn das ALG vor der Entscheidung über den Rentenantrag wegfällt, wird´s finanziell ein bißchen eng! Ob und ab wann dann überhaupt volle EM besteht, wird sich erst im Rentenverfahren herausstellen.
ahaam 05.11.2014 | 10:31
Hallo Experte, d.h., wenn ich Pech habe, würde mir der damalige gestellte Antrag von 2012 gewandelt werden, und ich käme dann auch nicht in die besser gestellten ab 01.07.2014 Bedingungen? Was wäre, wenn der Antrag gewandelt werden würde, und ich dass nicht möchte? Und mein damaliger Arbeitgeber? Der hat mich gekündigt, wegen langer Krankheit. Solange das damalige Widerspruch lief, konnte er mich nicht kündigen (öD). Habe im Widerspruch damals klar gestellt, das mir die Kündigung droht, falls der Rentenbescheid negativ läuft. Sonst hätte ich mich ja vom AG freistellen lassen können, bei befristeter Rente. Dann müsste ich ja Regressansprüche gegen die DRV haben, sollte der jetzige Rentenantrag mit damaligen gewandelt werden. Weil ich damals ja einen Arbeitsplaz inne hatte. oder?
ahaam 05.11.2014 | 10:48
noch ne Frage ergänzung: Da damals die Krankenkasse mich aufgefordert hatte einen Rehaantrag zu stellen (Dipo-recht) ich aber die bewilligte Kur nicht antreten konnte, und der damalige Rentenbescheid auf volle EU-Rente negativ verlief, also Abhlehnung, und auch der Widerspruch negativ verlief, weil ich ja angeblich noch 3-bis unter 6 Std. arbeitsfähig war und ich einen arbeitsplatz inne hatte. Nun zur Frage: muss ich den Antrag, der seitens der KK gestellt wurde nun von 2012 zurücknehmen? Oder muss ich einen Antrag an die DRV stellen, dass ich das Disp-recht für mich haben möchte? gruss
ahaam 05.11.2014 | 11:37
Bisher danke an die Experten. Nur jetzt lese ich auch sehr viel über dieses Dipo-recht. Und auch hier weis ich mich jetzt nicht zu verhalten, bzw es zu verstehen. Vor einigen Wochen rief die KK an, Sachstand. Gab an, dass wohl die EU-Rente zu beantragen ist. Wenn jetzt wieder ein Schreiben kommt seitens der KK, wgen Reha-Antrag-Disp. recht, habe ich keine Möglichkeit mehr da raus zu kommen. Aber was genau sagt das Disporecht genau aus, wozu ist es? gruss
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