Die Deutsche Rentenversicherung kann einen Versorgungsausgleich nur ausführen, wenn er vorher durch ein deutsches Familiengericht rechtskräftig festgestellt wurde. Sie müssen sich deshalb mit Ihren Anliegen zuerst an ein deutsches Familiengericht wenden und das türkische Scheidungsurteil dort vorlegen. Die Familiengerichte haben ihren Sitz bei den Amtsgerichten.