Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nachtrag! Kosten,Dauer,Ablauf Einspruch Abl. LTA-Antrag.Wandlung in EM-Rente?

von hilftmirbitte25.05.2012 | 09:20
4987 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich müßte bitte zu meiner vorherigen Frage noch einen Nachtrag machen. Mein Widerspruch gegen einen LTA-Antrag wurde abgelehnt. Mir bleibt also die Klage oder es so hinnehmen. Trotz zig Atteste (zuletzt Rehabericht) sagen, dass ich in meinem jetzigen Beruf als Kfm. Angestellter wegen Rheuma und psychischen Problemen nicht mehr bzw. nur noch 3 bis unter 6 Stunden (Reha) arbeiten kann. Mein Ziel war es durch eine LTA-Maßnahme in einen anderen Beruf zu kommen, welchen ich auf Dauer (bin 45) noch bis zur Rente ausüben kann. Im Notfall würde ich auch mit einer Wandlung in eine EM-Rente (wohl max. 50%) zufrieden sein. Frage: -Was kostet eine Klage beim Sozialgericht? -Wie lange dauert es in der Regel bis eine Entscheidung getroffen wird? -Wie muß man nun vorgehen? -Kann das Gericht den LTA-Antrag in einen EM-Antrag wandeln? Also vorschlagen, dass wohl ein EM-Antrag sinnvoller wäre? -Ich werde bald ausgesteuert und falle dann ich ALG1. Bekomme ich Probleme mit dem ALG1 Bezug wenn meine Klage läuft? Oder ist das dem Amt egal? Danke!!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo , die Klage vor dem Sozialgericht ist grds. kostenfrei und in der 1. Instanz besteht kein Anwaltszwang. Achtung, die Klage ist aber binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides (LTA) zu erheben. Sie müssen die Klage schriftlich (formlos) beim örtlich zuständigen Sozialgericht einreichen. Die Verfahrensdauer kann nicht vorausgesagt werden. Im Regelfall sind die Sozialgerichte jedoch stark belastet, mit der Folge, dass man sich auf eine längere Verfahrensdauer einstellen sollte. Vor Gericht ist dann alles möglich (Bewilligung LTA, EM-Rente oder Bestätigung der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers). Das Klageverfahren ist unschädlich für die Beantragung anderer Leistungen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Gerdaam 25.05.2012 | 10:03
Was hatten Sie sich für einen Auweichberuf denn vorgestellt ? Kfm.Angestellte/r gehört zu dem Berufskreis, bei dem ein Ausweichberuf nicht möglich ist. Pflegeberufe oder handwerkliche Berufe kommen bei dem Krankheitsbild überhaupt nicht in Frage, so dass ich gut verstehen kann, dass der LTA-Antrag abglehnt wurde. Umschulung schön und gut, aber wohin soll man sie denn umchulen ?
hilftmirbitteam 25.05.2012 | 10:08
Hallo Gerda, deshalb ja auch die Frage, ob das Sozialgericht nicht zum Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente vorschlägt. Oder geben die hierzu keine Stellungsnahme ab? Mein Rehabericht sagt ja, dass ich nur noch 3 bis unter 6 Stunden im beruf und allgem. arbeitsmarkt arbeiten kann. danke
Otto Gerberam 25.05.2012 | 13:38
Sie müssen sich aber echt mal langsam selbst im Klaren wreden was SIE eigentlich wollen und das dann konsequent auch durchziehen !! Wenn Sie jetzt plötzlich ( statt der LTA ) doch eine EM-Rente begehren müssen Sie schon einen entsprechenden Antrag dafür stellen. Von alleine und ohne ihre aktives Zutun bekommen Sie diese nun nicht. Also sofort jetzt den EM-Antrag nachschieben.
Schadeam 25.05.2012 | 15:47
Eigentlich unglaublich wie lange der 45 jährige Kaufmann, der wegen Rheuma nur noch 3 - 6 Stunden arbeiten kann unter immer verschiedenen Namen die ewig gleichen Fragen im Forum stellt. Gefühlt schon sicher seit 3 Jahren oder doch schon seit 100 Jahren? :) Wenn Sie Herr/ Frau hilfmirbitte tatsächlich ein "neuer" Forenkunde sind, müssen Sie sich halt entscheiden, ob Sie per Klage um die LTA kämpfen wollen oder einen EM Rentenantrag stellen und dessen Ergebnis abwarten.
Fanam 26.05.2012 | 18:57
Kerl , der Typ ist ja hartnäckig und uneinsichtig wie Hertha BSC. Mann merkst Du es eigentlich ncht ? Game over ! Aus die Maus !
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026