Hallo , die Klage vor dem Sozialgericht ist grds. kostenfrei und in der 1. Instanz besteht kein Anwaltszwang. Achtung, die Klage ist aber binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides (LTA) zu erheben. Sie müssen die Klage schriftlich (formlos) beim örtlich zuständigen Sozialgericht einreichen. Die Verfahrensdauer kann nicht vorausgesagt werden. Im Regelfall sind die Sozialgerichte jedoch stark belastet, mit der Folge, dass man sich auf eine längere Verfahrensdauer einstellen sollte. Vor Gericht ist dann alles möglich (Bewilligung LTA, EM-Rente oder Bestätigung der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers). Das Klageverfahren ist unschädlich für die Beantragung anderer Leistungen.