Von Expertenseite kann ich die früheren Antworten nur bestätigen:
Wenn a u s s c h l i e ß l i c h die Anpassung beider Renten durchgeführt wurde und dabei lediglich die Versichertenrente weiterhin auf die Witwerrente angerechnet wurde, kann es – rechtlich gesehen – zu keiner Minderung bei der Summe der Rentenbeträge kommen.