Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nachtrag zu meiner Frage

von Renate10.12.2025 | 18:16
188 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin schon in altersrente,der zuschlag wurde jeweils mitte des monats gesondert überwiesen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Bundesregierung hat mit dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz Verbesserungen für Menschen eingeführt, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Seit Juli 2024 wird ihnen ein Zuschlag zur Rente gezahlt. Bereits umgesetzte Verbesserungen hatten bislang immer nur Neurentnerinnen und Neurentner erreicht.

Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt in zwei Schritten.

Die erste Stufe umfasste den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. November 2025. In dieser Zeit wird der Zuschlag aus dem Zahlbetrag der Rente errechnet und gesondert neben der Rente jeweils zwischen dem 10. und dem 20. des jeweiligen Monats unabhängig von der Rente ausgezahlt.

Die zweite Stufe startet ab 1. Dezember 2025. Ab diesem Zeitpunkt ist eine andere Rechtsgrundlage (§ 307i statt § 307j des Sechsten Sozialgesetzbuches – SGB VI) und damit ein anderes Berechnungsverfahren maßgebend. Der Zuschlag wird dann aus den persönlichen Entgeltpunkten berechnet und in einem Betrag mit der Rente ausgezahlt. Die Rentenversicherung berechnet die Rente automatisch neu. Rentnerinnen und Rentner müssen keinen Antrag stellen.

Alle Berechtigten erhalten ab Oktober 2025 einen Bescheid mit Informationen darüber, wie hoch ihre Rente ab 1. Dezember 2025 inklusive des Zuschlags sein wird.

Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag in die Rentenzahlung integriert. Der Zuschlag wird damit als ein Bestandteil Ihrer Rente ausgezahlt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 10.12.2025 | 18:45
Steht doch im Bescheid dass der Zuschlag ab Dezember nicht mehr extra kommt sondern in der Rente mit drin ist. Damit ist doch alles gut. Und Sie bekommen sogar 68 Cent mehr - darauf sollten wir einen trinken gehen. PS: schon als der Zuschlag im Sommer 2024 neu kam, stand in allen Veröffentlichungen und auch in Ihrem damaligen Anschreiben, dass der ab 12/25 in der Rente drin sein wird. Liest eigentlich niemand die Bescheide?
Schadeam 11.12.2025 | 09:05
Wir brauchen ja auch 10 Blatt Papier anstatt dem Kunden auf 1 Seite mitzuteilen, dass „Der seit 7/2024 extra gezahlte Zuschuß wie damals schon angekündigt ab 12/2025 in der Rente integriert ist, dass es zu Betragsänderungen kommen kann und dass der, der die komplette Berechnung will, sich melden soll.“ An Bürokratieabbau ist auch hier keiner interessiert, muss ja alles rechtssicher sein und alle Verpflichtungen muss man dem Kunden erneut ausführlichst aufschreiben.
Renateam 11.12.2025 | 20:37
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Hallo Schade Ich habe 0,68€seit letzten jahr mehr bekommen,das bekomme ich bei der neuberechnung jetzt weniger Meine frage war ,muss ich die 68 cent ,die ich bis jetzt mehr bekommen habe zurückzahlen, für die monate die ich sie mehr erhalten habe,das ist zwar nicht viel,aber werde ich dazu nochmal extra benachrichtigt, ?? In dem schreiben lese ich folgendes Was sie zuviel bekommen haben ,müssen sie zurückzahlen?? Oder warte ich auf eine Aufforderung?? Dsa sind doch Ausdrucke die nicht nur ich bekommen habe?? Danke für die Antworten
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026