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Nachtrag zum Eintrag vom 06.06.08

von Inge16.06.2008 | 14:13
2152 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ihr Lieben, habe wie erwartet einen Widerspruchsbescheid erhalten (kleine Anmerkung: habe diesen Bescheid am Freitag den 13.06.08 erhalten)= Ablehnung! Natürlich habe ich gleich heute eine Klage eingereicht. Werde euch auf dem Laufenden halten... Danke nochmals für alle lieben Worte und bis bald. Inge

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ähm, das ist jetzt auch nicht böse gemeint - aber:

Wenn jeder von Ihnen den Beitrag jetzt einfach zur Kenntnis genommen hätte und drüber weg gegangen wäre (so wie ich, da ja keine Frage gestellt wurde), dann hätte ich jetzt nicht vier weitere Mails in meinem Posteingang.... ;-)

Ich will hier jetzt gar keine Diskussion starten - aber vielleicht überlassen wir das Überwachen der Forenregelung einfach der Redaktion, oder?

Ich wünsche Ihnen (und allen anderen) einen schönen sonnigen Tag.

19 Antworten

Realistam 16.06.2008 | 16:14
Und, was hat das mit Freitag, den 13. zu tun?
KSCam 16.06.2008 | 19:03
liebe Ilse, meine Worte mögen jetzt hart klingen, sind aber nicht böse gemeint. Bei allem Respekt für Ihre Sorgen, ist es in diesem Forum aber gänzlich uninteressant, ob "Inge", "Karlheinz" oder "Frida" gegen eine Ablehnung Widerspruch oder Klage einlegen. Fragen dürfen Sie alles, aber die reine Information, dass jemand Einspruch einlegt, interessiert nun wirklich gar keinen im Forum und hilft auch keinem anderen user weiter.
Freitag der 13.am 16.06.2008 | 19:21
Sie werden aber wohl nicht von der Rentenbehörde erwarten, dass künftig per Dienstanweisung geregelt wird, dass keine negative Entscheidung a) am Freitag, den 13. erstellt wird b) so fortgeschickt wird, dass sie keinesfalls an diesem Tag beim Kunden ankommt?? Oder was wollten Sie uns mit dieser Information mitteilen?
-am 16.06.2008 | 20:18
Es steht dick in der Überschrift zum Forum: "Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen." Wenn jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin hier den Eingang des Widerspruchsbescheides und sonstiger privater "Ereignisse" bekannt geben würde und dazu noch den Zusammenhang mit abergläubischen Besonderheiten erläutern würde, platzte dieses Forum bald aus allen Nähten und kein Mensch würde hier mehr irgendwelche Fragen stellen.
Engelchenam 16.06.2008 | 21:54
@ Inge Lassen Sie den Kopf nicht hängen, am Freitag kam auch meine Ablehnung. Ich kann nur empfehlen, sich von einem Fachanwalt für Sozialrecht vertreten zu lassen. Sollte PKH bewilligt werden, so ist es ein gutes Zeichen für den weiteren Ausgang bei Gericht. Denn es heißt, wenn eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, so wird ihm PKH (Prozeßkostenhilfe) bewilligt. Viel Glück
Ingeam 17.06.2008 | 08:27
Hallo, es tut mir leid, wenn ich hier den einen oder anderen "belästigt" habe! Kommt nicht wieder vor. Und mit Ilsi habe ich wirklich nix zu tun. Aber egal, mir ging es auch eigentlich nur um @Engelchen und nicht um die anderen. Das mit Freitag dem 13. war nur ein Scherz. Ich wette das hätte jeder so verstanden, wenn er an diesem Tag so einen Bescheid erhalten würde! Natürlich weiß ich, das es keine Rolle spielt, welcher Tag es ist um einen Bescheid zu erhalten. Es gibt ier im Forum Beiträge, die absolut nix mit dem Thema zu tun haben und trotzdem reagieren die Menschen darauf. Manchmal um sich "Luft" zu machen und manchmal um zu stänkern. Mein Beitrag hat schon etwas mit der DRV zu tun, auch wenn ich jetzt ersteinmal allein kämpfen muss, so kann ich doch meine Erfahrungen einbringen. Letztendlich wollte ich ja nur wissen, ob man einen Widerspruch überprüfen lassen kann bevor es zu einer Klage kommt. Nun, dass weiß ich jetzt! Also allen die sich durch meinem Beitrag gestört gefühlt haben, ENTSCHULDIGUNG! Inge p.s. Nur mal zur Info... Es kann einem Menschen manchmal auch einfach nur helfen, ein paar tröstende Worte zu erhalten. Wenn das Leben einem nicht wohlgesinnt ist, dann können kleine gutgemeinte Tipps enorme Auswirkungen haben. Aber es soll ja Menschen geben, die das nicht nachvollziehen können...
Rosannaam 17.06.2008 | 09:19
Also ich finde Ihre Einträge okay, denn ich sehe sie in Verbindung mit den Beiträgen vom 06.06. (Sie wollten uns auf dem laufenden halten). Es tut mir leid für Sie beide, dass nach dem langen Warten diese abschlägigen Bescheide gekommen sind. Viel Erfolg bei den Klagen. MfG Rosanna. P.S.: Denn Hinweis auf Freitag den 13. habe ich auch scherzhaft verstanden. Und ich finde, es kamen wirklich schon "unsinnigere" Beiträge, bei denen nicht so heftig reagiert wurde. FRIEDE! :-)))
Ingeam 17.06.2008 | 10:18
Vielen Dank!
Happyam 17.06.2008 | 12:31
bisher habe ich ihre Beiträge immer gern gelesen. Diese hier finde ich doch etwas daneben! Eine Userin, der es wohl offensichtlich nicht gut geht so etwas zu schreiben? Klar, wir sind hier kein "Kummerkasten", aber mal ehrlich. Es hat noch keinem geschadet ein lächeln (auch in schriftlicher Form) zu spenden... Happy
Rosannaam 17.06.2008 | 13:18
Hallo Engelchen, Ihr Beitrag "Sollte PKH bewilligt werden, so ist es ein gutes Zeichen für den weiteren Ausgang bei Gericht. Denn es heißt, wenn eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, so wird ihm PKH (Prozeßkostenhilfe) bewilligt." trifft so nicht unbedingt zu. In einem Klageverfahren wegen Erwerbsminderungsrente besteht zunächst einmal GRUNDSÄTZLICH Aussicht auf Erfolg. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist aber nicht unbedingt ein Indiz dafür, dass das Klageverfahren zugunsten des Klägers ausgeht! Ich würde aber JEDEM KLÄGER empfehlen, sich sachverständige Bevollmächtigte zu nehmen, z.B. jemandem vom Sozialverband wie dem VdK (geringer Mitgliedsbeitrag). Ein Fachanwalt für Sozialrecht dagegen ist natürlich um vieles teurer. Ohne Bevollmächtigten stehen die Chancen MEINER MEINUNG NACH schlechter. Das zeigt sich schon in der Klageschrift. Ein Fachmann kann ganz anders argumentieren. Ich drücke Ihnen und @Inge die Daumen, dass alles gut verläuft. MfG Rosanna.
Engelchenam 17.06.2008 | 13:50
@ Inge Nehmen Sie es nicht so persönlich. Ich kann es gut nachempfinden, wie Sie sich fühlen. Ich persönlich habe damit kein Problem - sonst gäbe es ja schließlich nicht dieses Forum o.ä. Ich habe heute Nachmittag einen Termin beim RA. Berichte Ihnen natürlich gerne, was rauskam. - Auch bzgl. PKH. @ Rosanna Mit dem PKH ist schon richtig, wie Sie es ausführen. Nun ich denke Inge ist auf dem richtigen Weg es damit zu versuchen, alleine schon deshalb wenn Gutachten seitens des Gerichtes angefordert werden. Übrigends, die VDK stellt nur einen Anwalt zur Verfügung. Die Kosten eines Gutachtens gehen zu Lasten des Mitgliedes (war meine Auskunft bei der VDK).
Realistam 17.06.2008 | 14:00
Würden Sie mir bitte freundlicherweise etwas näher erläutern, warum meine harmlose , aus einem einzigen Satz bestehende Frage, "daneben" war? Ich bin sehr neugierig! Vielen Dank!
Happyam 17.06.2008 | 14:12
na aufgrund dieser Frage haben die anderen sich gleich ein- und auf @Inge losgeschossen... So hab ich das gemeint. Ihre anderen Beiträge haben in der Regel auch einen Wert, dieser nicht. Klar hätte @Inge das mit dem 13. weglassen können, aber sie hat es ja erklärt. Meiner Meinung nach hat @Inge hier nicht die Absicht gehabt, eine Diskussion vom Zaun zu brechen, sondern wollte eigentlich nur eine Info rüberbringen. Wen es interessiert ok, wen nicht muss doch auch nicht antworten oder? (s.Beitrag der Expertin) Happy
Ingeam 17.06.2008 | 14:18
erstmal wieder Danke für die Info's. Ich habe meine Klage ganz allein formuliert und hoffe das es so ausreicht. Bevor irgendwelche Kosten anfallen, versuche ich es erstmal allein. Trotzdem freue ich mich, wenn @Engelchen etwas "Neues" berichten kann und wünsche natürlich auch viel Glück und einen positiven Ausgang. Ein Bekannter von mir ist Anwalt und würde mir sofort helfen, wenn es nötig wird. Bislang kann ich mir noch selber helfen, da ich auf diesem Gebiet einigermaßen versiert bin. Mal schauen, was die Klage bewirkt... Herzliche Grüße Inge
Schadeam 17.06.2008 | 15:03
jetzt haben Sie schon wieder ca 10 unnötige mail zu diesem wichtigen Thema erhalten. Kopf hoch, es gibt schlimmere Schicksale. Ich wünsche Ihnen weiterhin einen schönen Arbeitstag und bedanke mich für die heute sehr zügig erfolgten Antworten. Ich weiß dass das schon beachtlich und durchaus nicht selbstverständlich ist - weil sowohl Frager als auch Artworter zuweilen ganz schön nervig sein können. Gruß auch an HOS2000
Happyam 17.06.2008 | 14:50
ach menno, hier wird aber echt jedes Wort auf die Goldwaage gelegt ;-(( Ich würde jetzt einfach mal sagen: "Schwamm drüber" und weitermachen. Gruß Happy
Realistam 17.06.2008 | 14:41
So so, jetzt ist meine harmlose aber zugegebenermaßen etwas überflüssige Frage der Auslöser einer Lavine gewesen? Ich verziehe mich für eine Weile in meinen Schmollwinkel und gelobe Besserung!
Happyam 17.06.2008 | 15:14
na wenn Sie das alles so nervig finden, dann suchen Sie sich doch eine andere Beschäftigung! Wie gesagt, es muss nicht jeder Beitrag eine Frage sein. Genauso muss auch nicht jeder hier seinen Senf dazu geben. Und "Sternchen" sammeln ;-))) schade schade...
Engelchenam 17.06.2008 | 20:49
@ Inge War beim Anwalt. Na ja, was sollte er sagen. Fakt ist ersteinmal das PKH mit Sicherheit bewilligt wird. Alleine schon deswegen, weil mir vorher EU Rente gewährt worden ist. Als ich die Dauer des Prozesses erwähnt habe, meinte er, wenn wir viel Glück hätten, so 4 Monate. Da ich selber gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte war, kenne ich die Problematik eines Verfahrens bzw. Dauer. Aber um ganz ehrlich zu sein, würde ich es lieber sofort mit einem Fachmann probieren. Das Amtsdeutsch ist nicht wirklich etwas für jeden. Da gibt es Paragraphen, die ein Leie nicht kennt. Eine Beantragung nach § 105 SGG wäre sinnvoll (Urteil ohne mündl. Verhandlung). Da ich ja nicht weiß wobei es bei Ihnen geht - hier aber noch ein kleiner Tipp am Rande. Wegefähigkeit ( BSG Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R) einfach mal im Netz nachschauen. LG
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