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nachtragliche zahlung meines studiuns geld(halbwaisenrente)

von gabriella rieger02.07.2010 | 15:18
1562 Ansichten
1 Antworten
Geb.Datum1968.İch war in der zeit vom 4.10.91bis27.12.99studentin bekam aber kein waisenrente von AOK.Durch de Tod meines Vaters am1975 bekam ich waisenrente bis zu meinem 18.lebensjahr.Wurde von derDT.Rentenversicherung mit der Begründung das ich die Antragszeit von 12 Monaten überschritten haette abgelehnt.Habe in der Zeit vom04.10.1991 bis 27.12.1999 an der Anatolischen Uni. studiert.Erhielt in der zwischenzeit kein Studiengeld(Waisenrente).Das Sozialgericht Berlin hat mir am 08.Juni2010 ein Scheiben geschickt mit der Nachriğcht das mein Antrag gerichtlich bearbeitet würde.Bitte teilen Sie mir mit ob und wie ich mein Recht auf Gesetzlichem Wege erhalten kann.

1 Antworten

Evchenam 02.07.2010 | 19:36
Versteh ich Sie so richtig? Sie haben eine Halbwaisenrente bis zur Ihrem 18. Lebensjahr erhalten (also bis 1986), dann haben Sie von 1991 - 1999 studiert, in diesem Zeitraum keine Waisenrente erhalten und haben offensichtlich jetzt einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde, dagegen haben Sie Widerspruch und letztlich Klage erhoben? Also, zunächst einmal besteht Anspruch auf Halbwaisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur wenn Sie sich in Ausbildung (z.B. Studium) befinden, das müssen Sie aber auch der Deutschen Rentenversicherung mitteilen (von der AOK gibt es übrigens keine Halbwaisenrente). Und dann längstens bis zum 27. Lebensjahr. Wenn Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Waisenrentenanntrag stellen, kann diese die Rente nur 12 Monate rückwirkend zahlen. So steht es im Gesetz. Sie hatten aber schon seit dem 27. Lebensjahr, also seit 1995 überhaupt keinen Anspruch auf diese Rente mehr. Das Schreiben vom Sozialgericht Berlin ist eine Eingangsbestätigung, dass Ihre Klage dort eingegangen ist und bearbeitet wird. Sollte der Sachverhalt aber so sein, wie von mir dargestellt, dürfte die Klage keinen Erfolg haben.
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