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Experten-Antwort

Nachträgliche Ausübung des Aufschubrechtes aus Art. 50 Abs. 1 VO (EG) 883/2004

von Jürgen28.11.2025 | 10:19
175 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, zur Zeit lebe ich in einem EU-Mitgliedsland. Ich habe sowohl dort als auch in Deutschland in die Rentenversicherung eingezahlt. Vor einiger Zeit habe ich einen Rentenantrag für die ausländische Rente gestellt. Erst jetzt habe ich zufällig herausgefunden, dass dieser Antrag automatisch auch als Antrag auf Feststellung der deutschen Rente galt. Das möchte ich aber nicht, weil es für mich günstiger wäre, mit der deutschen Rente noch zu warten. Meine Frage ist: Kann ich das Aufschubrecht aus Art. 50 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 auch noch *nachträglich* ausüben? Obwohl ich bei der Antragstellung keine Erklärung darüber abgegeben hatte, dass ich die deutsche Rente aufschieben möchte? Falls ich dieses Recht noch nachträglich ausüben kann: Stelle ich den Antrag auf Aufschub dann bei der ausländischen Institution oder bei der DRV, wo ja mein unbeabsichtigter Antrag möglicherweise schon in Bearbeitung ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Jürgen,

 

solange Sie noch keinen Rentenbescheid von der deutschen Rentenversicherung erhalten haben, ist dies grundsätzlich möglich.

 

Sie sollten sich daher unverzüglich mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und diesem schriftlich mitteilen, dass Sie die Rente aus der deutschen Rentenversicherung derzeit noch nicht in Anspruch nehmen möchten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 28.11.2025 | 10:30
Sie teilen das Ihrer DRV so ganz kurz mit, dass Sie die Rente in D momentan noch nicht wollen, z.B. mit dem Kontaktformular S8003. Und das schicken Sie sicherheitshalber auch noch in Kopie an den ausländischen Träger. Und dann ist alles gut - so einfach können Dinge sein; hat man früher auch so gemacht als man noch nicht in Foren stöbern konnte.
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