Hallo Andrea,
aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung können wir zum geschilderten Sachverhalt leider keine Antwort beisteuern. Die Fragestellung betrifft ausschließlich die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung