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Nachversicherung, § 207 SGB VI

von JU36112.04.2008 | 21:50
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Hallo, bin noch Student und habe folgenden Ausbildungsverlauf: - Geburtsjahrgang 1982 - 13 Schuljahre (Eingeschult 1989) - Abitur Juni 2002 - Geringfügige Beschäftigung (400 €)von August 2002 - Juli 2003 (keine Auf- stockung) - Oktober 2003 bis voraussichtlich Feb- ruar 2009 Student. Kann ich für irgendwelche Zeiten eine Nachversicherung beantragen? Bei der 400€-Stelle bin ich vorher nicht über die Möglichkeit unterrichtet worden, eine Aufstockung der RV-Beiträge zu veranlassen. Ist dies noch rückwirkend möglich? (Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand) Vielen, vielen Dank für diesen - was staatliche Einrichtungen betrifft - einmaligen Service!!! JU361

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ist nur für die Zukunft möglich.

Für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, können Sie freiwillige Beiträge nachzahlen, sofern diese Zeiten nicht bereits mit Beiträgen belegt sind. Der Antrag kann nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden. Über die Auswirkungen sollten Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

3 Antworten

Wolfgang Amadeusam 12.04.2008 | 22:32
Hallo JU361, Deine Schul- und Hochschulzeiten ab 17. Geburtstag kannst Du bei Gelegenheit als Anrechnungszeit bei der Rentenversicherung anrechnen lassen (maximal 8 Jahre). Für Deine Schulzeiten zwischen 16. und 17. Geburtstag kannst Du, wenn Du Geld übrig hast, freiwillige Beiträge nachzahlen. Ist zwar nicht ganz korrekt, aber wenn Du Lust hast, kannst Du das als Nachversicherung bezeichnen. Das mit der Aufstockung und der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kannst Du vergessen.
schadeam 12.04.2008 | 22:02
vergessen Sie es! 1) Nachversicherung ist rechtlich der falsche Ausdruck, das gäbe es, wenn ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und der Staat seine Beiträge nachzahlen muss. 2) die Aufstockkung der geringfügigen Beschäftigung ist rückwirkend nicht möglich - und ob das damals vor 5 Jahren lukrativ gewesen wäre, wo Sie bislang noch nie rentenversichert waren, bezweifle ich. Aber diese Frage stellt sich heute nicht mehr. 3) Klar Sie können fürs Jahr 2008 freiwillige Beiträge zahlen. Pro tausend Euro Einzahlung erhalten Sie später (also ca mit 67 Jahren) nach heutigem Stand knapp 5 Euro mehr Rente. Wenn Sie das für rentabel halten, hindert Sie keiner - und die Rentenkasse freut sich. 4) Wissen Sie ob Sie nach dem Studium überhaupt rentenversichert sind? Sie könnten ja Beamter werden, sich selbständig machen, ins Ausland gehen, etc. In so einem Fall würde die Beiträge auch nicht viel nutzen.
gkfilderam 13.04.2008 | 14:49
@ Schade Hallo Schade, sie beziehen sich hier auf 30084 x 19,5% = 5866 €, die man einzahlen müsste, um die 26,27 € für einen Rentenpunkt zu erhalten. Da ergeben sich in der Tat etwa 1100 € Rentenleistung. Bitte korrigieren sie mich, wenn einzelne Werte nich ganz korrekt sind; habe noch keine genauen Werte zum letztjährigen Durchschnittsverdienst. Würde man 10000€ einzahlen, ergeben sich etwa 44,80 €. Wenn man sich die Berechnungen der privaten RV ansieht, ergibt der Barwert einer Leibrente bei gleicher Konstellation ca. 32.- € für "Mann". Also ist gie GRV gar nicht so schlecht, oder? Eine andere Frage ist natürlich, ob sich Ju361 bei seinem Zeithorizont ncht etwas ganz anderes überlegen sollte: Z.Bsp. monatl. in global anlegende Aktienfonts zu sparen. Dann hätte er nach seinem Studium bis zum 50. lebensjahr soviel Vermögen angesammelt, dass ihn Hartz IV oder die Leistungen der GRV nicht mehr berühren. Schönen Sonntag noch.
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