Ich nehme an, Ihnen liegt ein Versicherungsverlauf Ihrer Rentenversicherung vor.
Ich empfehle nun, um wirklich herauszufinden, welche Zeiten in Ihrer Pension berücksichtigt werden, Ihre Versorgungsdienststelle anzusprechen und dort eine Bescheinigung über die ruhegehaltfähigen Zeiten anzufordern. Grundsätzlich ist die Erstattung von Beitragszahlungen immer ein schlechtes Geschäft, weil unverzinstes Geld aus der Vergangenheit mit der Wirkung von Inflation etc. erstattet wird. Die Idee mit dem Minijob ist gut und richtig. Die Anrechnung der Versorgungsdienststelle bezieht immer die zustehende Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Sofern der Leistungsanspruch nicht gegeben ist, weil die Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung nicht erfüllt werden, erfolgt auch die Anrechnung nicht. Es empfiehlt sich auf jeden Fall ein Gespräch mit der Versorgungsdienststelle.
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