Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Nachversicherung

von Leipziger02.04.2007 | 06:34
3570 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin Beamter und werde auf eigenen Wunsch in Kürze aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Die gesetzlichen Regelungen zur Nachversicherung sind mir geläufig.Ich finde jedoch, dass die Nachversicherung mit dem "Beamtenbrutto" ungerecht ist, da dieses bedeutend niedriger ist als das Bruttoentgelt eines vergleichbar eingruppierten Angestellten. Weiß jemand ob in Deutschland schon mal ein gerichtliches Verfahren anhängig war, in dem sich jemand gegen diese gesetzliche Regelung gewehrt hat und wenn ja, wie es ausgegangen ist?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob in diesen Fällen jemand den Rechtsweg bestritten hat ist uns nicht bekannt.

Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich mit dem Bundessozialgericht in Verbindung zu setzen.

17 Antworten

Mülleram 02.04.2007 | 07:19
Wenn Sie es ungerecht finden, dann bleiben sie halt Beamter. Ein gerichtliches Verfahren ist mir diesbezüglich nicht bekannt.
Heinericham 02.04.2007 | 08:41
Hallo, zwas ist das Brutto niedriger als bei einem Angestellten auf der gleichen Position, jedoch haben Sie in der Zeit, wo Sie Beamter waren keine RV-Beiträge zahlen müssen. Bei der Nachversicherung zahlt Ihr Dienstherr die Beiträge insgesamt (auch Ihren eigentlichen Anteil). Von daher gesehen ist es fraglich, ob es überhaupt eine Benachteiligung ist und ein Gerichtsverfahren erfolgsversprechend wäre. MfG
Schiko.am 02.04.2007 | 09:01
Vielleicht doch noch zur aufklärung ein paar daten und fakten. Sie meinen also, es ist ohne weiteres möglich nach beendigung des beamtenverhältnisses für vergangene jahre in die rentenversicherung beiträge nachzuzahlen um später neben der pension auch rente zu erhalten. Will überhaupt nicht auf die die gesetzliche zulässigkeit ihres vo- habens eingehen, zumindest aber ein paar rentenwahrheiten darlegen. Der durchschnittsverdiener des jahres 2007 mit ca. 29.400, somit monatlich 2.450 hat monatlich als eigenleistung 243,78 beitrag aufzubringen. Er be- bekommt- gerechnet vor der großen erhöhung von 0,54%- hierfür einen entgeltpunkt für 2007 gutschrieben, dies sind 26,13 euro. Vermutlich meinen sie aber, wenn sie als beamter nur 2.000 brutto verdient hätten sollten es auch 26,13 rentenzuwachs sein für die nachzahlung ??? Für monatlich 79,90 mindesbeitrag bekommen 4, 27 rentengutschrift. Zahlen sie aber den beitrag von 19,90% aus monatlich 5.250 müssen sie monatlich 1.044,75 euro aufbringen als möglichen höchstbeitrag bis zur jahreshöchstgrenze von 63.000. Dadurch erwerben sie 2,1429 EP. x 26,13 euro 55.99 rentenwert, ab 1.7.2007 56,29 rentenwert. Hierzu gibt es kein verfahren, pension und rente sind eben zwei ver- schiedene paar stiefel, dies ist vom gesetzgeber so festgelegt. Vielleicht nennen sie beträge und schildern fakten wie sie sich die rente vorstellen. Mit freundlichen Grüßen.
sabam 02.04.2007 | 09:05
Im übrigen kann man sich auch nicht aussuchen, ob man nachversichert werden will, dies ist gesetzlich geregelt!
sabam 02.04.2007 | 09:02
Ihre Unterstellungen werden immer schlimmer. Zitat: "Sie meinen also, es ist ohne weiteres möglich nach beendigung des beamtenverhältnisses für vergangene jahre in die rentenversicherung beiträge nachzuzahlen um später neben der pension auch rente zu erhalten." Wenn man aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und nachversichert wird, erhält man eben keine Pension mehr!!!!!!!!
Mitleseram 02.04.2007 | 09:14
schiko, schiko lange Zeit habe ich große Stücke auf Sie gehalten. Aber mitunter schießen Sie mit Ihren Behauptungen gewaltig über das Ziel hinaus. Reden ist Silber, schweigen ist Gold.
Schiko.am 02.04.2007 | 10:47
Was leute von mir halten ist mir an sich egal. Begreife aber wirklich nicht was sie mit ihrer bemerkung meinen? Da sehen sie wie dumm ich doch noch bin.
Mam 02.04.2007 | 11:21
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Pariseram 02.04.2007 | 12:20
So langsam wird ER alt unser SCHIKO... Er hat halt seine Beamten in das Herz geschlossen... T`ja die Bayern... Nur gut, dass es die PAULI gibt, die die alten SÄCKE mal aus(f)schüttelt! Herzliche Grüße Pariser
Schiko.am 02.04.2007 | 12:27
Prima, wußte ich nicht. Warum nicht gleich, dies er- klärt jetzt auch die fragestellung. Danke schön!
Selina IIam 02.04.2007 | 13:05
Hallo Leipziger, ich kenne leider auch kein Verfahren diesbezüglich wäre aber sehr froh wenn endlich mal ein Beamter ein solches Gerichtsverfahren anstreben würde. Denn auch ich finde die Form der Nachversicherung sehr ungerecht. Sollten Sie entsprechende Urteile dennoch ausfindig machen können würde ich mich sehr freuen wenn sie mir Bescheid geben könnten. Sofern sich Ihre Nachversicherung noch vermeiden lässt würde ich wirklich überlegen ob es sich lohnt. Vergessen Sie auch nicht dass sie als nachversicherter Rentenempfänger später keine gesetzliche Krankenversicherung über Ihre Rente erhalten können - somit eine private KV aus eigener Tasche (100%) bezahlen müssen- ggf. mit Einstiegsalter 67 in immenser Höhe!
Schiko.am 02.04.2007 | 12:38
Danke, dies meinte ich doch auch. Wusste nur nicht, dass pension hin- fällig wird.
Michael1971am 02.04.2007 | 14:55
Leipzigeram 02.04.2007 | 16:46
Ich glaube, Sie wissen nicht wirklich wovon Sie reden
Schiko.am 02.04.2007 | 21:17
Doch, dies will ich ihnen erklären. Zugegeben, habe wenig ahnung vom beamtenrecht, freue mich immer wieder durch nicht fundierte darstellungen das richtige zu erfahren. War in der tat der meinung, wird ein beamter freiwillig arbeiter, angestellter oder sogar rentner bleiben ihm die beamtenjahre für die spätere pension, neben den rente erhalten. Selbstverständlich unter berücksichtigung von 60% kürzungsbetrag für die rente. Natürlich für die pension nicht 71,75 % des letzten gehalts- bezuges, sondern nach , um ein beispiel zu nennen, 25 dienst- jahren statt 71,75 % 44,84 %. Dem ist nicht so, dies habe auch ich als spätzünder inzwischen begriffen. Der beamtendienstherr, durchaus verständlich, hat also als aus- gleich für die entgangenen 25 jahre an die rentenkasse nachträglich die vollen versicherunmgsbeiträge der vergangenen 25 jahre ab- zuführen. Verständlicherweise als ersatz, für die erworbene pension, die ja nicht zur verrechnung gelangt. Jetzt ist mir auch die anfrage verständlich, dies kann ja für den früheren beamten sich nachteilig auswirken. Angenommen das bruttogehalt in den 25 jahren war 2.000 monatlich werden auch nur für dieses einkommen beiträge abgeführt. Bezogen auf den durchschnittsverdiener des jahres 2007 nur 24.000 somit in 2007 nur eine rentenanrechnung von ( 0,8163 EP. x 26,13) 21,33 euro rentengutschrift. Der durchschnittsverdiener aber erhält bei 29.400 immerhin 26,13, und da meinte der anfragende ob dies gerecht ist weil halt 21,33 weniger sind als 26,13. Glaube dies nicht, will es auch nicht bewerten sicher auch ungerecht, weil der beamte brutto weniger hatte als ein durchschnitts- verdiener und er weniger erhält. Ihre flapsige bemerkung passt zum heutigen stammtischgespräch, von 7 teilnehmern waren 3 beamte anwesend. Der schwiegersohn eines mit 90 jahren verstorbenen lehrers erzählte, seine ehefrau, tochter des verstorbenen, erhält für zwei monate pension? Ein anderer beamter verneinte dies, und erklärte erklärte sogar, stirbt der beamte, erhält die witwe- im gegensatz zum rentner - nur mehr für 2 monate die bezüge in höhe des verstorbenen. Vermute, herr leibziger sie sind fachmann und können aufklärend wirken. Vielleicht können sie auch meine auslassungen allgemeiner art deuten. Mit freundlichen Grüßen.
Echoam 02.04.2007 | 22:44
Es ist relativ, was ungerecht ist! Angenommen, die Nachversicherung würde mit dem Verdienst eines entsprechenden Angestellten durchgeführt, zahlen Sie dann auch die entsprechenden Steuern nach???
Selina IIam 03.04.2007 | 07:30
Hallo Echo, was meinen Sie damit „zahlen Sie die Steuern nach?“ Durch die Steuertabelle B wird m.E. doch der unterschiedliche Brutto-Bezug ausgeglichen? Könnten Sie Ihre Aussage bitte näher begründen? Ich persönlich finde folgendes Beispiel ungerecht: Beamter, Nettogehalt 1600 Euro ( ca. 2200 Euro brutto abzgl. 400 Euro Steuern, abzgl. 200 Euro Krankenversicherung). Angestellter/Arbeiter, Nettogehalt 1600 Euro (2670 Euro Brutto abzgl. Pauschalierte 40%) Entgeltpunkte Beamter pro Jahr bei Nachversicherung: 26400 / 29400 = 0,8979 Entgeltpunkte Angestellter pro Jahr 32040 / 29400 = 1,0897 10 Jahre gleiches Netto bedeutet demnach beim nachversicherten Beamten: 234,62 Euro monatliche Rente und beim Angestellten 284,73 Euro Das sind monatlich 50 Euro mehr. Im Monat – und das bei nur 10 Jahren Arbeit ... Näher darauf eingehen wer jetzt wie viel in die Sozialkassen eingezahlt hat usw. möchte ich nicht da das die Grenzen sprengen würde – wie oben schon erwähnt müsste ich ja sonst beim nachversicherten Beamten um einiges mehr an Euro für die private KV von der Rente abziehen. Also ich persönlich finde das hört sich nicht nur relativ gesehen ungerecht an, sondern eindeutig ungerecht. Gleicher Verdienst sollte gleiche Rente bedeuten. Und da mich als Mensch das Netto auf meinem Konto interessiert und kein Brutto ...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026